BGH: Zu den Voraussetzungen und Konsequenzen einer Beweisvereitelung im wettbewerbsrechtlichen Verfahren

veröffentlicht am 2. Dezember 2015

BGH, Urteil vom 11.06.2015, Az. I ZR 226/13
§ 4 Nr. 11 UWG, § 16c Abs. 2 S.1 PflSchG, § 286 ZPO

Der BGH hat entschieden, dass die Beweisvereitelung durch eine Partei nicht zur Folge hat, dass der entsprechende Vortrag der beweispflichtigen Partei als bewiesen anzusehen ist. Vielmehr ist gleichwohl eine Beweiserhebung durchzuführen. Sind die Beweise der beweispflichtigen Partei nicht verfügbar oder stützt die Beweiserhebung nicht die behauptete Aussage, so kann eine Beweislastumkehr in Erwägung gezogen werden. Dann sind die Beweisangebote des Prozessgegners zu würdigen. Zum Volltext der Entscheidung hier.

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