BGH: Zum Geldausgleich eines Mitberechtigten bei der Nutzung einer Erfindung

veröffentlicht am 4. August 2017

BGH, Urteil vom 16.05.2017, Az. X ZR 85/14
§ 745 Abs. 2 BGB, § 259 Abs. 1 BGB

Der BGH hat entschieden, dass bei einer Erfindung, an der mehrere Personen beteiligt waren, ein Anspruch eines Mitberechtigten auf Ausgleichszahlungen für die Nutzung durch einen anderen Teilhaber grundsätzlich erst entsteht, wenn er einen solchen Ausgleich hinreichend deutlich verlangt. Bei der Beurteilung der Billigkeit eines solchen Ausgleichs könne es auch darauf ankommen, aus welchen Gründen der Mitberechtigte von einer eigenen Nutzung – trotz vorhandener Möglichkeit – abgesehen habe. Zum Volltext der Entscheidung hier (BGH – Ausgleich für den Mitberechtigten an einer Erfindung).


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