BGH: Zum öffentlichen Interesse an einer patentrechtlichen Zwangslizenz bei Medikament für kleine Patientengruppe / Raltegravir

veröffentlicht am 21. August 2017

BGH, Urteil vom 11.07.2017, Az. X ZB 2/17
§ 24 PatG, § 85 Abs. 1 PatG

Der BGH hat entschieden, dass ein öffentliches Interesse an der Erteilung einer Zwangslizenz für einen pharmazeutischen Wirkstoff auch dann bestehen kann, wenn nur eine relativ kleine Gruppe von Patienten betroffen ist, diese aber einer besonders hohen Gefährdung ausgesetzt wäre, wenn das in Rede stehende Medikament nicht mehr verfügbar wäre. Zum Volltext der Entscheidung hier (BGH – Zum öffentlichen Interesse an einer patentrechtlichen Zwangslizenz bei Medikament für kleine Patientengruppe / Raltegravir).


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