BGH: Zur Auslegung eines Vollstreckungstitels hinsichtlich der Auskunft wegen einer Markenverletzung

veröffentlicht am 19. Oktober 2015

BGH, Beschluss vom 05.03.2015, Az. I ZB 74/14
§ 19 Abs. 1 und 4 MarkenG

Der BGH hat entschieden, dass bezüglich der Auslegung eines Vollstreckungstitels über eine markenrechtliche Auskunft der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu beachten ist. Hinsichtlich der Auskunft über Herkunft und Vertriebsweg markenrechtswidrig vertriebener, nicht erschöpfter Waren bedeute dies, dass keine Auskunft über Waren zu erteilen sei, bezüglich derer der Vollstreckungsschuldner auch nach zumutbaren Nachforschungen über keine Anhaltspunkte verfüge, dass sie ohne Zustimmung des Markeninhabers in Verkehr gebracht worden seien. Zum Volltext der Entscheidung hier.

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