BGH: Zur Frage, wann ein Nahrungsergänzungsmittel ein neuartiges Lebensmittel ist / Novel-Food-VO

veröffentlicht am 25. September 2015

BGH, Urteil vom 16.04.2015, Az. I ZR 27/14
§ 8 Abs. 3 Nr. 2 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, Art. 1 Abs. 2 EU-VO Nr. 258/97, Art. 3 Abs. 2 und 4 EU-VO Nr. 258/97, § 3 Abs. 1 und 2 NLV

Der BGH hat entschieden, dass für die Rechtsfrage, ob es sich bei einem Nahrungsergänzungsmittel (hier: Trockenextrakt einer Pflanzenwurzel) um ein neuartiges Lebensmittel oder eine neuartige Lebensmittelzutat im Sinne von Art. 1 Abs. 2 der EU-VO 258/97 handelt, darauf abzustellen ist, ob entsprechende Nahrungsergänzungsmittel vor dem Inkrafttreten obiger EU-Verordnung in der EU in erheblicher Menge für den menschlichen Verzehr verwendet wurden. Es kommt nicht darauf an, ob ein nennenswerter Verzehr der Pflanze oder von Produkten, die die Pflanze enthalten, erfolgt ist. Zum Volltext der Entscheidung hier.

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