BGH: Zur Frage, wann eine Erfindung nahe liegt und damit nicht mehr erfinderisch ist / § 4 PatG

veröffentlicht am 3. Mai 2016

BGH, Urteil vom 02.02.2016, Az. X ZR 8/14
§ 4 S. 1 PatG

Der BGH hatte in diesem Fall über die Frage entschieden, ob die in Hinblick auf die Patentierung gewählten Lösungsansätze für einen Fachmann nahe gelegen haben. Gemäß § 4 PatG gilt eine Erfindung nur dann als auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhend, wenn sie sich für den Fachmann nicht in naheliegender Weise aus dem Stand der Technik ergibt. Zum Volltext der Entscheidung hier (BGH – Erfinderische Tätigkeit und nach dem Stand der Technik naheliegend).


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