BGH: Zur Notwendigkeit einer Preisangabe im Schaufenster eines Hörgeräteakustikers

veröffentlicht am 25. Januar 2017

BGH, Urteil vom 10.11.2016, Az. I ZR 29/15
§ 1 Abs. 1 S. 1 Fall 1 PAngV, § 4 Abs. 1 PAngV; § 5a Abs. 2 UWG

Der BGH hat entschieden, dass die Werbung eines Hörgeräte-Akustikers, der Hörgeräte im Schaufenster ohne Preisangabe ausstellte, zulässig ist. Damit wurden die Urteile der Vorinstanzen bestätigt (LG Düsseldorf und OLG Düsseldorf). Bei der Ausstellung von Hörgeräten handele es sich nicht um ein auszeichnungspflichtiges Angebot, da solche Geräte immer erst technisch und passformmäßig auf den Nutzer abgestimmt werden müssten und nicht direkt „aus dem Schaufenster heraus“ erworben werden könnten. Es handele sich daher um eine bloße Werbung und nicht bereits um ein auszeichnungspflichtiges Angebot. Zum Volltext der Entscheidung hier (BGH – Preisangabe im Schaufenster).


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