BGH: Zur Schwächung der Kennzeichnungskraft einer Marke durch beschreibende Anklänge

veröffentlicht am 2. Dezember 2016

BGH, Urteil vom 02.06.2016, Az. I ZR 75/15
§ 9 Abs. 1 Nr. 2 und 3 MarkenG, § 51 Abs. 1 MarkenG, § 115 Abs. 1 MarkenG, § 124 MarkenG

Der BGH hat entschieden, dass die Herstellung eines Produkts in Form der Marke, die für dieses Produkt geschützt ist, nicht notwendigerweise die Kennzeichnungskraft dieser Marke schwächt. Dies sei nur der Fall, wenn die Form des Produkts nicht funktionsbedingt vorgegeben oder die Ware beschreibend sei. Vorliegend (Lufterfrischer in Form eines Tannenbaums) werde die Kennzeichnungskraft nicht geschwächt, da ein Tannenbaum nicht gemeinhin als Inbegriff für frische Luft angesehen werde. Bedürfe es jedoch einiger Überlegung des Verkehrs, um den beschreibenden Gehalt des Zeichens zu erkennen, scheide im Regelfall eine Reduzierung der Kennzeichnungskraft wegen einer Anlehnung an einen beschreibenden Begriff aus. Zum Volltext der Entscheidung hier (BGH – Wunderbaum II).


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