BGH: Zur Unterscheidungskraft einer dreidimensionalen Marke (Schokoladenstäbchen)

veröffentlicht am 6. Dezember 2017

BGH, Beschluss vom 06.04.2017, Az. I ZB 39/16
§ 3 MarkenG, § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG, § 50 MarkenG, § 107 Abs. 1 MarkenG, § 112 Abs. 1 MarkenG, § 115 Abs. 1 MarkenG; Art. 6 PVÜ

Der BGH hat entschieden, dass eine dreidimensionale Marke, die in der Form einer Ware (hier: Schokoladenstäbchen) besteht, bei erheblicher Abweichung von der Branchenüblichkeit, unter Berücksichtigung des Gesamteindrucks Unterscheidungskraft aufweisen kann. Die isolierte Betrachtung einzelner Merkmale sei hingegen für die Beurteilung der Üblichkeit nicht angezeigt. Es seien zudem alle Aspekte des betroffenen Marktsegments zu berücksichtigen. Zum Volltext der Entscheidung hier (BGH – 3D-Marke für Schokoladenstäbchen).


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