BKartA: Amazon hält an Preisparität nicht mehr fest / Amazon-Händler dürfen außerhalb von Amazon billigere Preise anbieten

veröffentlicht am 30. August 2013

Rechtsanwalt Dr. Ole DammDas BKartA hat darauf hingewiesen, dass Amazon an der sog. Preisparität nicht mehr festhalten will. Zur Pressemitteilung des Bundeskartellamtes vom 27.08.2013:

„Amazon kündigt an, Preisparität nicht mehr durchzusetzen

Bonn, 27. August 2013: Amazon hat dem Bundeskartellamt mitgeteilt, dass das Unternehmen beabsichtigt, die Preisparität auf dem Amazon Marketplace nicht mehr durchzusetzen. Danach müssen Händler jedenfalls auch bei Amazon den jeweils günstigsten Preis anbieten. Nach der Mitteilung sind die entsprechenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für einen Teil der Händler bereits geändert worden.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Das Bundeskartellamt bewertet derzeit, ob die Maßnahmen nach Form, Inhalt und Umfang ausreichen, das Verfahren gegen Amazon insoweit zu erledigen. Hierfür ist unter anderem erforderlich, dass das Unternehmen von der Preisparität endgültig Abstand nimmt und auch nach den Umständen keine Wiederholungsgefahr mehr besteht. All dies ist derzeit noch Gegenstand unserer Prüfung.“

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