BKartA: LEGO gewährt Online-Händlern zukünftig die gleiche Rabatthöhe wie stationären Händlern

veröffentlicht am 5. September 2016

Das Bundeskartellamt gibt per Pressemitteilung bekannt, dass LEGO sein Rabattsystem zukünftig so ausgestalten wird, dass Online-Händler in den Genuss derselben Rabatte kommen können wie stationäre Händler. Eine strukturelle Benachteiligung des Online-Vertriebs für Produkte des beliebten Herstellers soll damit aufgehoben werden. Zur Pressemitteilung des BKartA vom 18.07.2016 nachstehend:


Werden Sie als Onlinehändler von einem Hersteller benachteiligt?

Können Sie bestimmte Produkte über den Onlinehandel nur schwer oder gar nicht vertreiben? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte helfen Ihnen umgehend, um eine individuelle Lösung zu finden.



„Der Spielzeug-Hersteller LEGO hat dem Bundeskartellamt gegenüber zugesagt, sein Rabattsystem künftig so auszugestalten, dass Händler auch über den Online-Vertrieb die gleiche Rabatthöhe erreichen können wie im stationären Vertrieb. Hierzu wird LEGO auf den Online-Vertrieb zugeschnittene alternative oder ergänzende Rabattkriterien einführen, die den Besonderheiten dieser Vertriebsform angepasst sind. Das Bundeskartellamt hatte auf Beschwerden von Händlern reagiert und ein Verfahren eingeleitet. Dieses konnte nun aufgrund der Kooperation seitens LEGO eingestellt werden.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Ein Hersteller darf selbstverständlich Anforderungen an die Qualität des Vertriebs seiner Produkte stellen und seinen Händlern bei unterschiedlichen Leistungen auch unterschiedliche Rabatte einräumen. Dabei darf aber der Online-Handel als Vertriebskanal nicht strukturell benachteiligt werden. Sehr viele Händler fahren inzwischen auch zweigleisig, um neben dem stationären Handel zusätzlich über den Online-Vertrieb neue Kunden zu gewinnen. Solche Geschäftsmodelle müssen – mitunter auch zur Stützung des stationären Handels – möglich sein. Für den Verbraucher ist es entscheidend, dass sich der Wettbewerb auf allen Vertriebskanälen entfalten kann.“

Die vom Hersteller LEGO gewährte Rabatthöhe ist von entscheidender Bedeutung für den Einkaufspreis der Händler. Nach der bisherigen Fassung des Rabattsystems von LEGO konnten Händler allein durch Verkäufe im stationären Handel in den Genuss der höchsten Rabattpunktzahl kommen, da eine Reihe von Kriterien allein auf den stationären Handel zugeschnitten waren, wie zum Beispiel eine Orientierung an den zur Verfügung stehenden Regalmetern. Dies führte dazu, dass selbst im Online-Vertrieb vorbildlich agierende Händler in vielen Fällen niedrigere Rabatte erhielten als ausschließlich im stationären Vertrieb tätige Händler. Diese Ungleichbehandlung wird das Unternehmen abstellen. Die Händler werden über die Änderung der Rabatte gesondert seitens LEGO informiert.

Weitere Informationen zum Thema „Vertikale Beschränkungen der Internetökonomie“ finden Sie auf der Homepage des Bundeskartellamtes.“

I