BGH: Findet sich eine Buchstabenfolge in einem Abkürzungswörterbuch wieder, ist sie noch nicht automatisch kennzeichnungsschwach

veröffentlicht am 6. Oktober 2015

BGH, Beschluss vom 02.04.2015, Az. I ZB 2/14
§ 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG

Der BGH hat entschieden, dass die Frage, ob eine Buchstabenfolge kennzeichnungsschwach ist und einen entsprechend eingeschränkten Schutzbereich aufweist, nicht bereits dann zu bejahen ist, wenn die betreffende Buchtstabenfolge in ein Abkürzungswörterbuch aufgenommen worden ist. Eine solche Eintragung sei noch keine ausreichende Grundlage für die Feststellung, dass eine Abkürzung dem gängigen Sprachgebrauch entspreche und deshalb vom angesprochenen Verkehr als beschreibend aufgefasst werde. Zum Volltext der Entscheidung hier.

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