BGH: Zur Auslegung eines Klagepatents durch das Gericht

veröffentlicht am 6. Oktober 2015

BGH, Urteil vom 02.06.2015, Az. X ZR 103/13
§ 14 PatG; Art. 69 EPÜ

Der BGH hat entschieden, dass in einem Patentverletzungsverfahren das Klagepatent durch das erkennende Gericht selbständig auszulegen ist und keine Bindung an eine Auslegung durch den Bundesgerichtshof in einem gegen das Klagepatent anhängigen Patentnichtigkeitsverfahren besteht. Dies schließe auch die Möglichkeit ein, dass das Verletzungsgericht zu einem Auslegungsergebnis gelange, das von demjenigen abweiche, das der BGH in einem dasselbe Patent betreffenden Patentnichtigkeitsverfahren gewonnen habe. In diesem Fall wäre allerdings die Revision zuzulassen. Zum Volltext der Entscheidung hier.

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