OLG Celle: Das Anbieten von Sammeltransporten durch Mietwagen ist wettbewerbswidrig

veröffentlicht am 21. September 2015

OLG Celle, Urteil vom 30.07.2015, Az. 13 U 57/15
§ 3 Abs. 1 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 49 Abs. 4 S. 1 PBefG

Das OLG Celle hat entschieden, dass das Angebot von Sammeltransporten (z.B. zum Flughafen) durch Mietwagen unzulässig ist, wenn der Fahrgast für einen Sitzplatz und nicht für ein Fahrzeug bezahlt. Dies verstoße gegen § 49 Abs. 4 Personenbeförderungsgesetz, weil dadurch die Abgrenzung von Mietwagen- und Taxiverkehr verwischt werde. Bei dieser Vorschrift handele es sich um eine Marktverhaltensregelung, so dass ein Verstoß wettbewerbswidrig sei. Zum Volltext der Entscheidung hier.

I