OLG Karlsruhe: Zu den Voraussetzungen einer einstweiligen Verfügung bei Patentverletzung

veröffentlicht am 22. Oktober 2015

OLG Karlsruhe, Urteil vom 23.09.2015, Az. 6 U 52/15
Art. 64 EPÜ; § 139 Abs. 1 PatG

Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass eine einstweilige Unterlassungsverfügung in Patentverletzungsstreitigkeiten dann möglich ist, wenn die Frage des Vorliegens einer Verletzung ohne Schwierigkeiten im Eilverfahren zu beurteilen ist und sich bezüglich des Rechtsbestands des Klagepatents keine Zweifel aufdrängen. Letzeres sei grundsätzlich dann der Fall, wenn das Klagepatent ein erstinstanzliches Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahren überstanden habe. Zur Einhaltung des Dringlichkeitserfordernisses müsse der Verfügungskläger die zur Ermittlung des Sachverhalts und zur Verfolgung seiner Rechte erforderlichen Schritte jeweils zielstrebig in die Wege geleitet und zu Ende geführt haben. Zum Volltext der Entscheidung hier.

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