BMJ: Bundestag beschließt Gesetzesentwurf für neues Patentgesetz

veröffentlicht am 31. Mai 2009

Nach einer Mitteilung des Bundesjustizministeriums hat der Deutsche Bundestag am 28.05.2009 einen Ge­setz­ent­wurf zur Ver­ein­fa­chung und Mo­der­ni­sie­rung des Pa­tent­rechts be­schlos­sen (Entwurf). Das Ge­setz soll Ver­fah­ren vor dem Deut­schen Pa­tent- und Mar­ken­amt, dem Bun­des­patent­ge­richt und dem Bun­des­ge­richts­hof in Pa­tent- und Mar­ken­sa­chen vereinfachen. Im Arbeitneh­mer­er­fin­dungs­recht wer­den dem Vernehmen nach Ver­fah­rens­re­ge­lun­gen mo­der­ni­siert und über­flüs­si­ge oder un­zweck­mä­ßi­ge Re­ge­lun­gen auf­ge­ho­ben. Zukünftig soll eine „Inanspruchnahmefiktion“ gelten: Arbeitnehmererfindungen gehen dann vier Monate nach ihrer Meldung automatisch auf den Arbeitgeber über, wenn dieser die Erfindung nicht vorher freigibt.“In der Sache bleibt es aber bei dem be­währ­ten In­ter­es­sen­aus­gleich: Der Ar­beit­ge­ber hat grund­sätz­lich einen An­spruch auf Diens­ter­fin­dun­gen des Ar­beit­neh­mers. Der Ar­beit­neh­mer erhält dafür im Ge­gen­zug einen Ver­gü­tungs­an­spruch“, er­klär­te Zy­pries. Als weiterer Kern des neuen Gesetzes gilt die Verbesserung beim sog. Nichtigkeitsverfahren. In erster Instanz (BPatG) müsse das Gericht die Parteien auf die entscheidungserheblichen Apsekte hinweisen, soweit die Parteien diese noch nicht ausreichend bearbeitet hätten (Pressemitteilung BMJ).

I