BMJ: Referentenentwurf für ein Gesetz gegen den Abmahnmissbrauch

veröffentlicht am 13. September 2018

Das Bundesministerium  der Justiz und für Verbraucherschutz hat unter dem 11.09.2018 einen Referentenentwurf für den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs veröffentlicht (hier). Es ist nach dem Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken vom 09.10.2013 (BGBl. I S. 3714) der nächste Anlauf, den angeblich ausufernden Abmahnungsmissbrauch einzudämmen.  Zitat aus dem Referentenentwurf: „Es liegt ein nicht hinnehmbarer Missstand vor, wenn Abmahnungen wegen geringfügigen Verstößen gegenüber Kleinstunternehmen zur Erzielung von Gebühren und Vertragsstrafen ausgesprochen werden. Die vorgeschlagenen Regeln zielen auf die Eindämmung von Abmahnmissbrauch, ohne die Interessen der in diesem Bereich tätigen seriösen Akteure unbillig zu behindern.“ Das Ministerium hat einen engen Zeitplan zur Umsetzung des Geset­zes­vor­habens bestimmt. Darauf deutet die eher kurze Stellung­nah­me­frist hin (05.10.2018), die den betrof­fenen Verbänden und den Ländern bleibt, um den Gesetz­entwurf eingehend zu prüfen. Der Deutsche Anwaltsverein (DAV) hat die Bestrebungen von Bundesjustizministerin Barley bereits kritisiert (hier). Mit dem Entwurf wird in die Aktivlegitimation, Streitwerte und Vertragsstrafenforderungen eingegriffen. Fallen soll auch der berüchtigte „fliegende Gerichtsstand“ (vgl. Art. 14 Abs. 2 UWG n.F.), welcher allerdings auch dafür sorgte, dass wettbewerbsrechtlich erfahrene Kammern mit den jeweiligen Entscheidungen befasst waren und eine in gewisser Hinsicht vorhersehbare Rechtsprechung galt.

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