BPatG: So ähnlich und doch so verschieden? – „planet sun“ und „sun-planet“

veröffentlicht am 29. Januar 2010

BPatG, Beschluss vom 28.12.2009, Az. 30 W (pat) 57/08
§§ 9, 26, 43 MarkenG

Das Bundespatentgericht hat entschieden, dass die Wortmarken „planet sun“ und „sun-planet“ im Bereich Sonnenstudios, Schönheitspflege u.a. keine Verwechslungsgefahr bergen. Die unterschiedliche Reihenfolge der Wortbestandteile und die dadurch bedingten verschiedenen Wortanfänge sorgen für eine deutliche Abweichung voneinander. Der Gesamteindruck sei entscheidend, da der Verkehr Marken regelmäßig in der Form aufnehme, in der sie ihm entgegenträten und sie nicht analysiere oder zerlege. Daher sah das Gericht keine Gefahr, dass der Verkehr bei flüchtiger Wahrnehmung zwar die einzelnen Elemente der Marke im Gedächtnis behalte, aber nach Verblassen des ersten Eindrucks in anderer Reihenfolge die früher gehörte Marke wiederzuerkennen glaubt. Da die einzelnen Wortbestandteile „sun“ und „planet“ in Bezug auf die Ware Sonnenstudio nur von geringer Kennzeichnungskraft seien, zögen die Marken ihre prägende Kraft aus der Zusammenstellung, insbesondere der Abfolge der Zusammenstellung. Liege die Abweichung zweier Marken gerade in den schutzbegründenden Elemente, hier also der Wortzusammenstellung einschließlich der Reihenfolge,  werde der Verkehr diese Abweichung auch bemerken.

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