BRAO: Zukünftig kann jeder Rechtsanwalt / jede Rechtsanwältin drei Fachanwaltsbezeichnungen führen
Nach Mitteilung des Deutschen Anwaltsvereins hat der Bundestag eine weitere Reform der BRAO (Bundesrechtsanwaltsordnung) beschlossen, wonach es einem Rechtsanwalt / einer Rechtsanwältin zukünftig erlaubt ist, insgesamt drei statt wie bisher nur zwei Fachanwaltsbezeichnungen zu führen. Das Gesetz wird zum 01.09.2009 in Kraft treten.
Schlagworte: BRAO, Bundesrechtsanwaltsordnung, Bundestag, drei, Fachanwalt, Titel, zwei



















