BRAO: Zukünftig kann jeder Rechtsanwalt / jede Rechtsanwältin drei Fachanwaltsbezeichnungen führen

veröffentlicht am 25. April 2009

Rechtsanwalt Dr. Ole DammNach Mitteilung des Deutschen Anwaltsvereins hat der Bundestag eine weitere Reform der BRAO (Bundesrechtsanwaltsordnung) beschlossen, wonach es einem Rechtsanwalt / einer Rechtsanwältin zukünftig erlaubt ist, insgesamt drei statt wie bisher  nur  zwei  Fachanwaltsbezeichnungen zu führen. Das Gesetz wird zum 01.09.2009 in Kraft treten.

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