Bundeskartellamt: Über 11 Mio. EUR Hersteller-Bußgeld wegen Beschränkung des Internethandels

veröffentlicht am 30. September 2009

Bundeskartellamt, Pressemitteilung vom 25.09.2009
§ 1 GWB

Das Bundeskartellamt hat laut einer eigenen Pressemitteilung gegen die CIBA Vision Vertriebs GmbH, Großostheim (CIBA Vision) ein Bußgeld in Höhe von 11,5 Mio. EUR verhängt. Das Unternehmen sei deutschlandweit Marktführer bei Kontaktlinsen. Ihm werde vorgeworfen, den Internethandel mit Kontaktlinsen der eigenen Marke rechtswidrig beschränkt und auf die Wiederverkaufspreise der Internethändler in wettbewerbswidriger Weise Einfluss genommen zu haben.

Die CIBA Vision bestreite den Vorwurf in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht, habe aber angekündigt, von Rechtsmitteln abzusehen. Rechtswidrige, wettbewerbsbeschränkende Maßnahmen des Unternehmens habe das Bundeskartellamt in Vereinbarungen über den Ausschluss des Internethandels und der Verhinderung speziell des Ebay-Handels bezüglich bestimmter Kontaktlinsen sowie in Maßnahmen der sog. „Preispflege“ gesehen. Die CIBA Vision habe zu diesem Zweck ein Überwachungs- und Interventionssystem unterhalten; mehrere Personen seien mit der Beobachtung und Kontrolle von Verkaufspreisen der Händler im Internet befasst gewesen. Hätten die Wiederverkaufspreise einzelner Händler die unverbindlichen Preisempfehlungen (UVP) über ein gewisses Maß hinaus unterschritten, hätten Mitarbeiter der CIBA Vision mit diesen Internethändlern Kontakt aufgenommen und versucht – in vielen Fällen erfolgreich – diese zu einer Anhebung ihre Abgabepreise zu bewegen.

Eine Kontaktaufnahme zwischen Lieferant und Händler betreffend den Wiederverkaufspreis stelle dann eine verbotene Vereinbarung oder Verhaltensabstimmung im Vertikalverhältnis im Sinne von § 1 GWB dar, wenn es dabei zu einer Abstimmung in der Weise komme, dass sich der Lieferant konkret um die Koordinierung der Preisgestaltung des Händlers bemühe und sich Händler und Lieferant so über das künftige Vorgehen des Händlers verständigten (Pressemitteilung).

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