Bundestag: Neue Gesetze vereinfachen die Erlangung eines internationalen Designschutzes

veröffentlicht am 23. Juni 2009

Der deutsche Bundestag hat am 18.06.2009 zwei neue Gesetze entworfen, mit dem die internationale Registrierung von Geschmacksmustern, welche das Design eines Produktes schützen, vereinfacht werden (Pressemitteilung). Mit den Ge­set­zen wer­den auch die Vor­aus­set­zun­gen für die Ra­ti­fi­ka­ti­on der Gen­fer Akte geschaf­fen. Die Gen­fer Akte mo­der­ni­siert das Haa­ger Ab­kom­men über die in­ter­na­tio­na­le Ein­tra­gung ge­werb­li­cher Mus­ter und Mo­del­le. Das Haa­ger Ab­kom­men wiederum schafft die Mög­lich­keit, über eine ein­zi­ge An­mel­dung bei der WIPO Schutz für Ge­schmacks­mus­ter in einem oder meh­re­ren Mit­glied­staa­ten zu erlangen. Deutsch­land hat be­reits das Haa­ger Ab­kom­men von 1925 und die – das Haa­ger Ab­kom­men re­vi­die­ren­den und neben die­sem gel­ten­den – Lon­do­ner und Haa­ger Fas­sun­gen von 1934 und 1960 (Lon­do­ner und Haa­ger Akte) – ra­ti­fi­ziert. Die Gen­fer Akte ent­hält eine wei­te­re Re­vi­si­on.

Mit der An­mel­dung kön­nen neben ein­zel­nen Län­dern nun auch be­stimm­te in­ter­na­tio­na­le Or­ga­ni­sa­tio­nen be­nannt wer­den, auf die sich der Schutz er­stre­cken soll. So kann künf­tig durch eine Be­nen­nung der Eu­ro­päi­schen Ge­mein­schaft, die der Gen­fer Akte be­reits bei­ge­tre­ten ist, ein Schutz in allen Mit­glied­staa­ten er­reicht wer­den. Das Ge­schmacks­mus­ter­ge­setz wird um einen Ab­schnitt er­gänzt, der den Schutz ge­werb­li­cher Mus­ter und Mo­del­le nach dem Haa­ger Ab­kom­men in allen drei Fas­sun­gen re­gelt. Bis­her ent­hiel­ten weder das Ge­schmacks­mus­ter­ge­setz noch an­de­re Ge­set­ze hier­zu Vor­schrif­ten. An­mel­der erhalten jetzt erst­mals die Mög­lich­keit, eine An­mel­dung nach dem Haa­ger Ab­kom­men auch über das Deut­sche Pa­tent- und Mar­ken­amt ein­zu­rei­chen. Dies stellt für den An­mel­der eine Verein­fa­chung dar. Bis­her war nur eine di­rek­te An­mel­dung bei der WIPO in Genf mög­lich.

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