Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Bonn: Angebot für Aufnahme in ein kostenpflichtiges Adressenverzeichnis ist bei irreführender Aufmachung wettbewerbswidrigveröffentlicht am 19. Mai 2016
LG Bonn, Urteil vom 09.12.2015, Az. 16 O 11/15
§ 4 Nr. 3 UWG a.F., § 4 Nr. 11 UWG a.F., § 5 Abs. 1 Nr. 1 UWGDas LG Bonn hat entschieden, dass die Versendung von Formularschreiben, mittels derer eine Registrierung von Gewerbetreibenden in einem Online-Verzeichnis angeboten wird, wettbewerbswidrig ist, wenn ein amtlicher Charakter vorgespiegelt wird (z.B. vorliegend durch ein Logo, welches der Flagge der Europäischen Union ähnelt) und für den Gewerbetreibenden nicht unmittelbar erkennbar ist, dass es sich um ein kostenpflichtiges Angebot handelt. Zudem werde durch die Aufforderung, in dem Schreiben enthaltene Angaben zu ergänzen, zu bestätigen oder zu korrigieren, der Eindruck erweckt, dass bereits eine rechtliche Beziehung zu dem Betreiber des Verzeichnisses bestehe. Zum Volltext der Entscheidung hier (LG Bonn – Angebot Adressenverzeichnis).
Haben Sie auch ein Angebot für ein kostenpflichtiges Internet-Verzeichnis erhalten?
Haben Sie dieses Angebot unterzeichnet und angenommen, weil die Kostenpflichtigkeit für Sie nicht erkennbar war? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht vertraut und haben auch bereits eine Vielzahl dieser „Branchenbuch-Fälle“ bearbeitet.
- LG Wuppertal: Vertrag über einen Eintrag in einem nachrangig Google-gelisteten Online-Branchenverzeichnis über 910,00 EUR/Jahr ist sittenwidrig und unwirksamveröffentlicht am 2. März 2015
LG Wuppertal, (Hinweis-) Beschluss vom 05.06.2014, Az. 9 S 40/14
§ 138 Abs. 1 BGBDas LG Wuppertal hat entschieden, dass ein Vertrag über einen Eintrag in einem Online-Branchenverzeichnis, das z.B. bei Google auf den Ergebnisseiten 1 – 5 nicht gelistet wird, bei einer Jahresgebühr von 910,00 EUR sittenwidrig ist. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- AG Düsseldorf: Verträge mit der „Gewerbeauskunft-Zentrale“ können angefochten werdenveröffentlicht am 18. August 2014
AG Düsseldorf, Urteil vom 20.02.2014, Az. 32 C 15079/13
§ 123 Abs. 1 BGB, § 142 Abs. 1 BGBDas AG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Vertrag mit der „Gewerbeauskunft-Zentrale“ wegen arglistiger Täuschung angefochten werden kann. Es werde der fälschliche Eindruck einer amtlichen kostenlosen Eintragung erweckt sowie eine Pflicht des Adressaten zur Beantwortung suggeriert. Die Kosten würden verschleiert. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Bonn: Kein Engelt für Eintragung in das Branchenbuch „Ärzteverzeichnis“ u.a. wegen arglistiger Täuschungveröffentlicht am 4. Februar 2013
LG Bonn, Urteil vom 22.08.2012, Az. 5 S 82/12
§ 123 Abs. 1 BGB, § 305c Abs. 1 BGBDas LG Bonn hat entschieden, dass die Betreiberin des Branchenbuchs „Ärzteverzeichnis“ in diesem (durchaus für eine zu erwartende Vielzahl von anderen Fällen zu verallgemeinernden) Fall keinen Anspruch auf die geforderte Vergütung für den Branchenbucheintrag besitzt, da sie gegenüber der adressierten Ärztin arglistig gehandelt habe (die Beklagte hatte aus diesem Grund die Anfechtung des Vertrages erklärt). Die Gestaltung des von der Betreiberin genutzten Formulars lasse den sicheren Schluss zu, dass sie die Kostenpflichtigkeit des Angebots bewusst verschleiert und dadurch arglistig getäuscht habe. Überdies sei die AGB-Klausel zu der Entgeltpflichtigkeit des Eintrags überraschend und somit unwirksam. Ob die Beklagte bei größerer Sorgfalt die Entstehung einer Fehlvorstellung hätte vermeiden können, sei unerheblich. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)