IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 19. Mai 2016

    LG Bonn, Urteil vom 09.12.2015, Az. 16 O 11/15
    § 4 Nr. 3 UWG a.F., § 4 Nr. 11 UWG a.F., § 5 Abs. 1 Nr. 1 UWG

    Das LG Bonn hat entschieden, dass die Versendung von Formularschreiben, mittels derer eine Registrierung von Gewerbetreibenden in einem Online-Verzeichnis angeboten wird, wettbewerbswidrig ist, wenn ein amtlicher Charakter vorgespiegelt wird (z.B. vorliegend durch ein Logo, welches der Flagge der Europäischen Union ähnelt) und  für den Gewerbetreibenden nicht unmittelbar erkennbar ist, dass es sich um ein kostenpflichtiges Angebot handelt. Zudem werde durch die Aufforderung, in dem Schreiben enthaltene Angaben zu ergänzen, zu bestätigen oder zu korrigieren, der Eindruck erweckt, dass bereits eine rechtliche Beziehung zu dem Betreiber des Verzeichnisses bestehe. Zum Volltext der Entscheidung hier (LG Bonn – Angebot Adressenverzeichnis).


    Haben Sie auch ein Angebot für ein kostenpflichtiges Internet-Verzeichnis erhalten?

    Haben Sie dieses Angebot unterzeichnet und angenommen, weil die Kostenpflichtigkeit für Sie nicht erkennbar war? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Fachanwälte sind durch zahlreiche wettbewerbsrechtliche Verfahren (Gegnerliste) mit dem Wettbewerbsrecht vertraut und haben auch bereits eine Vielzahl dieser „Branchenbuch-Fälle“ bearbeitet.


  • veröffentlicht am 2. März 2015

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Wuppertal, (Hinweis-) Beschluss vom 05.06.2014, Az. 9 S 40/14
    § 138 Abs. 1 BGB

    Das LG Wuppertal hat entschieden, dass ein Vertrag über einen Eintrag in einem Online-Branchenverzeichnis, das z.B. bei Google auf den Ergebnisseiten 1 – 5 nicht gelistet wird, bei einer Jahresgebühr von 910,00 EUR sittenwidrig ist. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 18. August 2014

    AG Düsseldorf, Urteil vom 20.02.2014, Az. 32 C 15079/13
    § 123 Abs. 1 BGB, § 142 Abs. 1 BGB

    Das AG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Vertrag mit der „Gewerbeauskunft-Zentrale“ wegen arglistiger Täuschung angefochten werden kann. Es werde der fälschliche Eindruck einer amtlichen kostenlosen Eintragung erweckt sowie eine Pflicht des Adressaten zur Beantwortung suggeriert. Die Kosten würden verschleiert. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 4. Februar 2013

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Bonn, Urteil vom 22.08.2012, Az. 5 S 82/12
    § 123 Abs. 1 BGB, § 305c Abs. 1 BGB

    Das LG Bonn hat entschieden, dass die Betreiberin des Branchenbuchs „Ärzteverzeichnis“ in diesem (durchaus für eine zu erwartende Vielzahl von anderen Fällen zu verallgemeinernden) Fall keinen Anspruch auf die geforderte Vergütung für den Branchenbucheintrag besitzt, da sie gegenüber der adressierten Ärztin arglistig gehandelt habe (die Beklagte hatte aus diesem Grund die Anfechtung des Vertrages erklärt). Die Gestaltung des von der Betreiberin genutzten Formulars lasse den sicheren Schluss zu, dass sie die Kostenpflichtigkeit des Angebots bewusst verschleiert und dadurch arglistig getäuscht habe. Überdies sei die AGB-Klausel zu der Entgeltpflichtigkeit des Eintrags überraschend und somit unwirksam. Ob die Beklagte bei größerer Sorgfalt die Entstehung einer Fehlvorstellung hätte vermeiden können, sei unerheblich. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

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