Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- Bundesregierung legt Entwurf für ein Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs vorveröffentlicht am 20. Mai 2019
Am 11.09.2019 hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJ) einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs vorgestellt (hier). Der Gesetzentwurf soll missbräuchliche Abmahnungen eindämmen, indem höhere Anforderungen an die Befugnis zur Geltendmachung von Ansprüchen, die Verringerung finanzieller Anreize für Abmahnungen, mehr Transparenz sowie vereinfachte Möglichkeiten zur Geltendmachung von Gegenansprüchen gestellt werden. Zu dem Referentenentwurf sind zahlreiche Stellungnahmen vorgelegt worden, im Wesentlichen von Verbänden und Interessenvereinigungen stammen (hier). Unter dem 15.05.2019 hat die Bundesregierung schließlich ihren Entwurf für ein Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerb veröffentlicht (hier). (mehr …)
- BMJ: Referentenentwurf für ein Gesetz gegen den Abmahnmissbrauchveröffentlicht am 13. September 2018
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat unter dem 11.09.2018 einen Referentenentwurf für den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs veröffentlicht (hier). Es ist nach dem Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken vom 09.10.2013 (BGBl. I S. 3714) der nächste Anlauf, den angeblich ausufernden Abmahnungsmissbrauch einzudämmen. Zitat aus dem Referentenentwurf: „Es liegt ein nicht hinnehmbarer Missstand vor, wenn Abmahnungen wegen geringfügigen Verstößen gegenüber Kleinstunternehmen zur Erzielung von Gebühren und Vertragsstrafen ausgesprochen werden. Die vorgeschlagenen Regeln zielen auf die Eindämmung von Abmahnmissbrauch, ohne die Interessen der in diesem Bereich tätigen seriösen Akteure unbillig zu behindern.“ Das Ministerium hat einen engen Zeitplan zur Umsetzung des Gesetzesvorhabens bestimmt. Darauf deutet die eher kurze Stellungnahmefrist hin (05.10.2018), die den betroffenen Verbänden und den Ländern bleibt, um den Gesetzentwurf eingehend zu prüfen. Der Deutsche Anwaltsverein (DAV) hat die Bestrebungen von Bundesjustizministerin Barley bereits kritisiert (hier). Mit dem Entwurf wird in die Aktivlegitimation, Streitwerte und Vertragsstrafenforderungen eingegriffen. Fallen soll auch der berüchtigte „fliegende Gerichtsstand“ (vgl. Art. 14 Abs. 2 UWG n.F.), welcher allerdings auch dafür sorgte, dass wettbewerbsrechtlich erfahrene Kammern mit den jeweiligen Entscheidungen befasst waren und eine in gewisser Hinsicht vorhersehbare Rechtsprechung galt.
- Änderung der Buchpreisbindung ab dem 01.09.2016: Buchpreisbindung gilt nun auch für eBooksveröffentlicht am 1. September 2016
Die bisher geltende gesetzliche Preisbindung für Bücher erstreckt sich ab dem 01.09.2016 mit Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Buchpreisbindungsgesetzes (BGBl 2016 Teil I Nr. 39 vom 05.08.2016, S. 1937 ff.; hier) auch auf sog. eBooks (elektronische Bücher). Jeder Händler, der eBooks in Deutschland verkauft, ist verpflichtet, die von dem jeweiligen Verlag verbindlich festzulegenden und zu veröffentlichenden Preise einzuhalten. Diese Pflicht gilt auch für im Ausland ansässige Händler, welche eBooks in der Bundesrepublik Deutschland verkaufen.
§ 2 Abs.1 Nr. 3 BuchPrBG wird ergänzt um die Formulierung „wie zum Beispiel zum dauerhaften Zugriff angebotene elektronische Bücher,“.
§ 5 Abs. 1 S. 1 BuchPrBG wird neu gefasst: „Wer Bücher für den Verkauf an Letztabnehmer in Deutschland verlegt oder importiert, ist verpflichtet, einen Preis einschließlich Umsatzsteuer (Endpreis) für die Ausgabe eines Buches für den Verkauf an Letztabnehmer in Deutschland festzusetzen und in geeigneter Weise zu veröffentlichen.“
- Ab dem 13.12.2014 ist die Lebensmittelinformationsverordnung für Verbraucher (LMIV) zu beachtenveröffentlicht am 23. Juli 2014
Ab dem 13.12.2014 sind Verkäufer von Lebensmitteln verpflichtet, für Verbraucher bestimmte Informationen nach der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) vorzuhalten. Diese beruht auf der europäischen EU-VO Nr. 1169/2011 (Lebensmittelinformationsverordnung, hier). Für vor dem 13.12.2014 in den Verkehr gebrachte oder gekennzeichnete Produkte gilt gemäß Art. 54 LMIV eine Abverkaufsfrist, wobei allerdings zu beachten ist, dass die Artikelbeschreibungen im Internet von den jeweiligen Onlinehändlern bereits am 13.12.2014 geändert sein müssen. Onlinehändler müssen demnach in der Artikelbeschreibung auf die Zutaten der angebotenen Lebensmittel hinweisen.
(mehr …) - Kein Onlinehandel mit Bio-Lebensmitteln ohne vorherige Zertifizierung / Abmahngefahr für Händlerveröffentlicht am 5. April 2013
Der Onlinehandel mit Lebensmitteln, Futtermitteln oder Saatgut, die als „ökologisch“ oder „biologisch“ gekennzeichnet sind („Bio-Produkte“, vgl. Art. 1 Abs. 2 EU-VO 834/2007), ist nur dann zulässig, wenn zuvor eine Zertifizierung bei einer Öko-Kontrollstelle (vgl. hier) erfolgt ist. Gemäß Art. 28 Abs. 1 EU-VO 834/2007 muss jeder Unternehmer, der Bio-Produkte erzeugt, aufbereitet, lagert, aus einem Drittland einführt oder in den Verkehr bringt, vor dem Inverkehrbringen der Bioprodukte seine Tätigkeit den Behörden des Mitgliedstaates, in dem er seine Tätigkeit ausübt, mitteilen und sich dem Kontrollsystem unterstellen. (mehr …)
- Nach Änderungen im Heilmittelwerbegesetz (HWG) darf für Arzneimittel und Medizinprodukte offensiver geworben werden / Werbung mit Ärzten in Berufskleidung ist nunmehr zulässig („Weißkittel-Werbung“)veröffentlicht am 14. März 2013
Im Rahmen des Zweiten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften vom 29.10.2012 (hier) ist auch der für die Bewerbung von Arzneimittel- und Medizinprodukte wichtige § 11 HWG geändert worden. Durch ersatzlose Streichungen von § 11 Nr. 1 und Nr. 4 HWG ist es beispielsweise in der Öffentlichkeitswerbung nunmehr möglich außerhalb der Fachkreise für Arzneimittel, Verfahren, Behandlungen, Gegenstände oder andere Mittel mit Gutachten, Zeugnissen, wissenschaftlichen oder fachlichen Veröffentlichungen sowie mit Hinweisen darauf zu werben (früher: § 11 Nr. 1 HWG a.F.). Auch darf mit der bildlichen Darstellung von Personen in der Berufskleidung oder bei der Ausübung der Tätigkeit von Angehörigen der Heilberufe, des Heilgewerbes oder des Arzneimittelhandels geworben werden („Weißkittel-Werbung“, früher: § 11 Nr. 4 HWG a.F.).
- Das neue Meldegesetz kippt! / Kein staatlicher Ausverkauf von Bürgerdatenveröffentlicht am 9. Juli 2012
Wir hatten bereits berichtet, dass die regierenden Parteien CDU/FDP das neue Meldegesetz für den Adresshandel zu öffnen versuchten und betroffenen Bürger faktisch keine Möglichkeit zur Verfügung stehen würde, effektiv einer Weitergabe ihrer persönlichen Daten durch die Meldeämter an Adresshändler zu widersprechen. Corpus delicti ist das „Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens“ (vgl. unseren Bericht hier). Einige wenige Volksvertreter, die offensichtlich nicht der Live-Übertragung der Europameisterschaft folgen wollten, verschenkten innerhalb von 57 Sekunden, wie die Welt berichtet (hier) den Datenschutz der Wähler an den Adresshandel. Nunmehr wächst allerdings Widerstand, wie obiger kritischer Pressebericht und der des Nachrichtenmagazins Stern (hier) zeigt. Auch Verbraucherschutzministerin Aigner hat dem Gesetzesentwurf widersprochen (hier). Die Opposition will das Gesetz in seiner derzeitigen Form im Bundesrat stoppen und spricht von einer „Klientelpolitik“. Update: Mittlerweile will auch die Bundesregierung mit dem „heißen Eisen“ nichts mehr zu tun haben (hier).
- Die Meldeämter geben zukünftig persönliche Daten an Adresshändler heraus / Praktisch kein Widerspruch mehr möglichveröffentlicht am 4. Juli 2012
Das „Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens“ (hier) nimmt ungeahnte datenschutzrechtliche Züge an, wie Golem (hier) berichtet. Ursprünglich war eine Opt-in-Lösung vorgesehen, nach welcher für die Weitergabe von Meldedaten an Dritte (z.B. Adresshändler) eine vorherige ausdrückliche Einwilligung des Betroffenen erforderlich war. Diese Lösung ist nunmehr einer Widerspruch-Lösung gewichen, so dass die Datenweitergabe an Adressunternehmen etc. der Normalfall wird. Der Hinweis des Portals Golem, dass auch ein ausdrücklicher Widerspruch aber nichts mehr nutzen wird, bezieht sich auf den Umstand, dass der Widerspruch von vornherein ausgeschlossen ist, wenn die Daten ausschließlich zur „Bestätigung oder Berichtigung bereits vorhandener Daten“ verwendet werden. Der Terminus „vorhandene Daten“ wird nicht näher erläutert, so dass auch Datenfragmente ausreichen dürften. (mehr …)
- Zum Referentenentwurf „Leistungsschutzrecht für Verlage“ des BMJ und seinen Konsequenzenveröffentlicht am 16. Juni 2012
Der Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz für Leistungsschutzrechte der Verlage (oder auch: Entwurf eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes) liegt vor (hier). Einem solchen Gesetzesvorhaben begegnete bereits vor dem jetzigen Entwurf gewichtige Kritik (vgl. Stellungnahme der GRUR), die jedoch in dem Entwurf weitestgehend unbeachtet geblieben ist (vgl. die Analyse von Till Kreutzer, hier). Es sind folgende Änderungen des UrhG geplant: (mehr …)
- BMF: Zivilprozesskosten sollen von Finanzämtern entgegen BFH-Urteil nicht als „außergewöhnliche Belastung“ anerkannt werdenveröffentlicht am 7. Januar 2012
Das Bundesministerium für Finanzen sperrt sich gegen die Anwendung der Entscheidung BFH, Urteil vom 12.05.2011, Az. VI R 42/10 (hier). Es handele sich um eine – wie eigentlich immer – „Einzelfallentscheidung“ und für eine eindeutige, zuverlässige und rechtssichere Einschätzung der Erfolgsaussichten eines Zivilprozesses bzw. der Motive der Verfahrensbeteiligten stünden der Finanzverwaltung keine Instrumente zur Verfügung. Was wir davon halten? Diese Weisung ist natürlich bürgernah. Anstatt geeignete „Instrumente“ zu schaffen – notwendig ist nach der Entscheidung des BFH allein der Ausschluss von Willkür, so dass eine Regelanrechnung die Folge sein sollte – kommt nunmehr nur derjenige in den Genuss der höchstrichterlichen Entscheidung, der sich durch alle Instanzen klagt. Zum Volltext des BMF-Schreibens vom 20.12.2011 – IV C 4 – S 2284/07/0031- 002 – (2011/1025909): (mehr …)