IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 11. Dezember 2017

    BGH, Urteil vom 22.11.2017, Az. VIII ZR 83/16
    BGH, Urteil vom 22.11.2017, Az. VIII ZR 213/16
    §§ 433 ff BGB

    Der BGH hat entschieden, dass der Kaufpreisanspruch eines Onlinehändlers, der das Paypal-Zahlungsmittel anbietet, zwar erlischt, wenn der vom Käufer entrichtete Kaufpreis vereinbarungsgemäß dem PayPal-Konto des Verkäufers gutgeschrieben wird. Wird der Kaufpreis dem Käufer jedoch von Paypal auf Grund eines Käuferantrags erstattet, wird auf Grund einer vom BGH angenommenen stillschweigenden Vereinbarung zwischen Händler und Käufer davon ausgegangen, dass die betreffende Kaufpreisforderung wiederbegründet wird. Dementsprechend kann der Onlinehändler, wenn er der Ansicht ist, dass die Kaufpreiserstattung unberechtigt erfolgte, den Käufer auf Zahlung des Kaufpreises verklagen. Für den Käufer verbleibt bei Nutzung des Paypal-Käuferschutzes allerdings der Vorteil, dass er bei Erstattung bereits im Wiederbesitz des Kaufpreises ist und der Verkäufer ihn nunmehr auf Zahlung in Anspruch nehmen muss, nicht umgekehrt. Zur Pressemitteilung Nr. 187/2017 des BGH nachstehend:


    Haben Sie Ärger wegen des Kaufs einer mangelhaften Sache? Oder Ärger mit PayPal?

    Wollen Sie Ihr Geld zurück oder es von einem Kunden einfordern? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Rechtsanwälte sind durch zahlreiche Verfahren rund um den Onlinehandel (Gegnerliste) bestens mit der Materie vertraut und helfen Ihnen umgehend, gegebenenfalls noch am gleichen Tag.


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  • veröffentlicht am 22. Februar 2017

    Die Europäische Kommission hat bekannt gegeben, dass sie derzeit prüft, ob bestimmte Verhaltensweisen im Onlinehandel mit Unterhaltungselektronik, Videospielen und Hotelübernachtungen gegen geltendes Kartellrecht verstoßen. Die Kommission führt diese eingehende Untersuchung auf eigene Initiative durch. Zur Pressemitteilung vom 02.02.2017:


    Wird Ihre Onlinehandel-Vertriebspraxis  beanstandet?

    Unsere Rechtsanwälte sind mit den Rechtsfragen des Onlinehandels / eCommerce seit Jahren vertraut. Rufen Sie uns gleich an: Tel. 04321 / 390 550 oder Tel. 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen gern per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos.


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  • veröffentlicht am 15. November 2016

    OLG Düsseldorf, Urteil vom 19.05.2016, Az. I-16 U 72/15
    § 119 Abs. 1 BGB, § 142 Abs. 1 BGB, § 226 BGB, § 242 BGB, § 433 Abs. 1 S.1 BGB

    Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass eine automatisch versandte Antwort-E-Mail, die mit „Auftragsbestätigung“ überschrieben ist, nicht nur eine unverzügliche Bestätigung des Zugangs einer Bestellung auf elektronischem Wege darstellt (vgl. § 312i Abs. 1 Nr. 3 BGB), sondern in der Regel auch bereits die Annahme des kundenseitigen Angebots enthält. In diesem Sinne ist auch die Erklärung „Vielen Dank für Ihren Auftrag. Wir werden Ihre Bestellung umgehend bearbeiten.“ zu werten (anders OLG Nürnberg, Beschluss vom 10.06.2009, Az. 14 U 622/09, OLG Oldenburg, Beschluss vom 12.06.2008, Az. 5 U 92/08; OLG Oldenburg, Beschluss vom 04.07.2008, Az. 5 U 92/08). Beides ist im Einzelfall nach §§ 133, 157 BGB im Wege der Auslegung zu klären. Zum Volltext der Entscheidung hier (OLG Düsseldorf – Automatische Auftragsbestätigung im Onlineshop stellt regelmäßg Angebotsannahme dar).


    Besteht Ihr Kunde auf Vertragserfüllung?

    Sind Sie der Auffassung, die Bestellung des Kunden noch gar nicht angenommen zu haben? Rufen Sie uns gleich an: 04321 / 390 550 oder 040 / 35716-904. Schicken Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail (info@damm-legal.de) oder per Fax (Kontakt). Die Prüfung der Unterlagen und unsere Ersteinschätzung ist für Sie kostenlos. Unsere Rechtsanwälte sind durch zahlreiche Verfahren im Onlinehandel (Gegnerliste) mit der Materie umfassend vertraut und helfen Ihnen umgehend eine Lösung zu finden.


  • veröffentlicht am 20. Oktober 2015

    LG Saarbrücken, Urteil vom 14.08.2015, Az. 10 S 174/14
    § 437 Nr. 3, § 434 BGB

    Das LG Saarbrücken hat entschieden, dass ein pauschaler Haftungsausschluss bezüglich eines Autokaufs über das Internet nicht für Teile gilt, über welche eine Beschaffenheitsvereinbarung getroffen wurde. Dies sei bezüglich einer Standheizung der Fall, wenn diese angeboten werde und der Verkäufer auf Nachfrage des Käufers erkläre, dass er diese vor zwei bis drei Wochen ausprobiert habe. Für Mängel der Standheizung bestünde in diesem Fall eine Haftung. Der Käufer müsse dem Verkäufer auch in diesem Fall aber eine Frist zur Mängelbeseitigung setzen und könne nicht sofort Schadensersatz verlangen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 21. August 2015

    Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht hat in einer Pressemitteilung vom 30.07.2015 mitgeteilt, dass es den Verkäufer und Käufer eines Onlineshops wegen datenschutzrechtlicher Verstöße mit einem Bußgeld in fünfstelliger Höhe belegt hat, nachdem die Parteien im Wege eines sog. Asset-Deals (Gesamtverkauf) auch alle Kundendaten einschließlich E-Mail-Adressen verkauft bzw. gekauft hatten. Zur Pressemitteilung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 5. August 2015

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG München I, Urteil vom 31.03.2015, Az. 33 O 15881/14
    § 4 Nr. 11 UWG; § 1 Abs. 1 PAngV; EGRL 6/98

    Das LG München hat entschieden, dass der Onlineshop eines Möbelhändlers den Anforderungen der Preisangabenordnung nicht genügt und daher wettbewerbswidrig handelt, wenn dem Kunden der Preis für ein ausgewähltes Möbelstück erst zeitversetzt auf Anfrage per E-Mail mitgeteilt wird. Der Verbraucher würde eine Preisangabe bereits dann benötigen, wenn er sich mit einem Angebot näher befasse. Diese nähere Befassung sei aber bereits eingetreten, wenn der Verbraucher unter Angabe von persönlichen Daten ein Angebot anfordern müsse. Zitat:

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  • veröffentlicht am 11. August 2014

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Frankfurt a.M., Urteil vom 03.07.2014, Az. 6 U 240/13
    § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass auch ein vorübergehend stillgelegter Onlineshop der Impressumspflicht unterliegt. Der Inhaber des Shops teilte auf seiner Internetseite mit, dass er zur Zeit keine Ware anbieten könne, aber an neuen Produkten arbeite. Das Gericht vertrat die Auffassung, dass durch die Stilllegung die wettbewerbsrechtlichen Pflichten des Betreibers nicht entfielen und eine Wiederholungsgefahr für Verstöße anzunehmen sei. Eine solche könne nur durch eine endgültige und nicht mehr aufhebbare Einstellung des gesamten Online-Shops ausgeräumt werden. Vorliegend sei jedoch die Wiederaufnahme der Geschäftstätigkeit angekündigt worden. Wann dies der Fall sein solle, sei unerheblich.

  • veröffentlicht am 23. Juli 2014

    Ab dem 13.12.2014 sind Verkäufer von Lebensmitteln verpflichtet, für Verbraucher bestimmte Informationen nach der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) vorzuhalten. Diese beruht auf der europäischen EU-VO Nr. 1169/2011 (Lebensmittelinformationsverordnung, hier). Für vor dem 13.12.2014 in den Verkehr gebrachte oder gekennzeichnete Produkte gilt gemäß Art. 54 LMIV eine Abverkaufsfrist, wobei allerdings zu beachten ist, dass die Artikelbeschreibungen im Internet von den jeweiligen Onlinehändlern bereits am 13.12.2014 geändert sein müssen. Onlinehändler müssen demnach in der Artikelbeschreibung auf die Zutaten der angebotenen Lebensmittel hinweisen.
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  • veröffentlicht am 6. Juni 2013

    LG Gießen, Beschluss vom 29.05.2013, Az. 7 Qs 88/13
    § 263a StGB

    Das LG Gießen hat entschieden, dass die Einlösung eines Online-Gutscheins, der den Adressaten nur versehentlich erreicht hat, mit keinem Straftatbestand zu erfassen ist. Weder liege eine Variante des Betruges, eine Unterschlagung oder ein strafbarer Umgang mit Daten vor. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 5. April 2013

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammDer Onlinehandel mit Lebensmitteln, Futtermitteln oder Saatgut, die als „ökologisch“ oder „biologisch“ gekennzeichnet sind („Bio-Produkte“, vgl. Art. 1 Abs. 2 EU-VO 834/2007), ist nur dann zulässig, wenn zuvor eine Zertifizierung bei einer Öko-Kontrollstelle (vgl. hier) erfolgt ist. Gemäß Art. 28 Abs. 1 EU-VO 834/2007 muss jeder Unternehmer, der Bio-Produkte erzeugt, aufbereitet, lagert, aus einem Drittland einführt oder in den Verkehr bringt, vor dem Inverkehrbringen der Bioprodukte seine Tätigkeit den Behörden des Mitgliedstaates, in dem er seine Tätigkeit ausübt, mitteilen und sich dem Kontrollsystem unterstellen. (mehr …)

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