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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 4. März 2024

    AG Kassel, Urteil vom 26.04.2022, Az. 435 C 1051/21
    § 823 BGB, § 1004 BGB, § 242 BGB, § 7 Abs. 2 Nr. 4 UWG, § 8 c Abs. 1, 2 UWG

    Das AG Kassel hat entschieden, dass das Verhalten einer klagenden Partei, die nicht Mitbewerber des Abgemahnten ist, „im Sinne von § 8c UWG“ rechtsmissbräuchlich sein kann. Es spiele im Ergebnis keine Rolle, dass mit dem Kläger hier kein Wettbewerber der Beklagten agiere, sondern eine Person, die nicht in einem Wettbewerbsverhältnis stehe. Denn „es handele sich nicht um die unmittelbare Anwendung des § 8c UWG, sondern um eine Form der entsprechenden Anwendung der Norm bzw. ihres Rechtsgedankens auf Konstellationen, in denen §§ 823, 1004, 242 BGB Anwendung finden“. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 16. Februar 2024

    OLG Hamburg, Beschluss vom 08.02.2024, Az. 7 W 11/24
    § 823 BGB, § 1004 BGB analog, § 21 TTDSG, § 13 Abs. 6 S. 1 TMG

    Das OLG Hambur hat entschieden, dass der Portalbetreiber der Bewertungsplattform www.kununu.de verpflichtet ist, eine Bewertung zu Lasten eines Unternehmens (Arbeitgebers) zu löschen, wenn der Portalbetreiber den Bewerter dem Unternehmen gegenüber nicht so individualisiert, dass letzteres das Vorliegen eines geschäftlichen Kontaktes überprüfen könne. Das gelte, so der Senat, auch dann, wenn der Portalbetreiber einwende, aufgrund datenschutzrechtlicher Bestimmungen diese Individualisierung nicht vornehmen zu dürfen. Der BGH hatte (Urteil vom 01.07.2014, Az. VI ZR 345/13) entschieden, dass ein Portalbetreiber („Diensteanbieter“) nach § 13 Abs. 6 S. 1 TMG die Nutzung von Telemedien anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen habe. Der Hamburger Senat hingegen verwies auf die Entscheidung BGH, Urteil vom 09.08.2022, Az. VI ZR 1244/20. Höchst fraglich ist, ob letztere Entscheidung ein Anrecht der bewerteten Unternehmen auf Identifizierung des Bewerters enthält. Gegenstand des Karlsruher Verfahrens aus dem 2020 war eine Unterlassungsklage, die allein gegen die Verbreitung von Bewertungen einer Reiher bestimmter Bewerter gerichtet war. Allein dies hatte der BGH bejaht. Es ist davon auszugehen, dass Kununu in der Sache ein Hauptsacheverfahren vor dem LG Hamburg mit einer erneuten Entscheidung des OLG Hamburg eröffnen lassen wird, so dass das Urteil des OLG Hamburg im Wege der Revision oder Nichtzulassungsbeschwerde zum BGH getragen werden kann. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 8. Februar 2024

    OLG München, Beschluss vom 03.01.2023, Az. 18 W 1681/22
    § 823 Abs. 1 BGB , § 1004 BGB, Art. 1 Abs. 1 GG

    Das OLG München hat entschieden, dass eine Verletzung des postmortalen Persönlichkeitsrechts nicht vorliegt, wenn keine Entstellung des Lebensbildes des Verstorbenen zu erkennen ist. Verfahrensgegenständlich war eine Bildveröffentlichung mit einem Mann in einem Büro samt Bildunterschrift mit der fälschlichen Behauptung, das Foto zeige den verstorbenen Vater der Antragstellerin (während es tatsächlich ihr Onkel war) und einen Text, in welcher die Beschreibung „sachlich, zweckmäßig, fast ohne persönliche Note“ fiel und der Kommentar „„Wer das Bild betrachtet, wird wohl kaum neidisch werden auf …“ zu finden war. Das Landgericht und der Senat sahen hierin einerseits eine unverfängliche Tatsachenbehauptung, welche den durch die Lebensstellung erworbenen Geltungsanspruch des Verstorbenen und das entsprechende Lebensbild des Verstorbenen jedenfalls nicht grob enstellt und daher seine Menschenwürde nicht verletzt. Andererseits liege eine zulässige, das Lebensbild des Verstorbenen ebenfalls nicht entstellende Meinungsäußerung vor. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 29. Januar 2024

    OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 25.01.2024, Az. 16 U 65/22
    § 823 BGB, § 1004 BGB

    Das OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass der Betreiber eines sozialen Netzwerks (hier: Facebook) nach Kenntnis von konkreten rechtsverletzenden Posts verpflichtet ist, auch sinngleiche weitere Äußerungen zu löschen. Die Klägerin habe jedoch, so der Senat, keinen Anspruch auf Geldentschädigung zu. Dabei könne offenbleiben, ob bei einer hartnäckigen Verweigerung, einem Unterlassungsanspruch nachzukommen, ein solcher Anspruch begründet sei. Hier fehle es jedenfalls an einer solchen hartnäckigen Verweigerung.  Zur Pressemitteilung 06/2024: (mehr …)

  • veröffentlicht am 24. Mai 2023

    Erstbegehungsgefahr
    OLG Dresden, Beschluss vom 07.06.2021, Az. 4 W 235/21

    § 823 Abs. 1 BGB, § 1004 Abs. 1 S.2 BGB analog

    Das OLG Dresden hat entschieden, dass die für einen vorbeugenden Unterlassungsanspruch notwendige Erstbegehungsgefahr noch nicht vorliegt, wenn der Kunde eines Onlinemarketing-Agentur lediglich droht, er werde eine Online-Kampagne starten, in der er die Geschäftspraktiken der Agentur anprangern werde, wenn sie, die Agentur sich im Hinblick auf eine Vertragsanpassung nicht kompromissbereit zeige. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 23. Mai 2023

    Referenzkunde
    LG Bielefeld, Urteil vom 23.11.2021, Az. 15 O 104/20
    § 823 Abs. 1 BGB, § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB analog

    Das LG Bielefeld hat entschieden, dass eine sog. Profilerin und die GmbH, deren Geschäftsführerin sie war, auf ihrer Website Kunden (hier: eine Versicherung) nicht namentlich als Referenzen aufführen dürfen. Dies greife in das Unternehmenspersönlichkeitsrecht der Kundin ein, ein sonstiges Recht gem. § 823 Abs. 1 BGB. Das Unternehmenspersönlichketisrecht stellt eine besondere Ausformung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts dar. Die Kundin, so die Kammer, werde durch die Angabe ihres Namens in der Rubrik „Kunden & Referenzen“ durch die Beklagte in der Sozialsphäre ihres Persönlichkeitsrechts betroffen, da die Beklagte damit jedenfalls zum Ausdruck bringe, mit der Kundin in der Vergangenheit zusammengearbeitet zu haben. Dadurch werde der Name der Kundin unerlaubt in einen Zusammenhang zu dem vielgestaltigen Leistungsangebot der Beklagten und ihrem öffentlichen Auftreten gesetzt. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 16. März 2023

    LG München I, Endurteil vom 20.11.2019, Az. 11 O 7732/19
    § 823 Abs. 1 BGB, § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB, Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 5 Abs. 1 GG, Art. 12 Abs. 1 GG, Art. 19 Abs. 3 GG

    Das LG München I hat entschieden, dass eine Ein-Sterne-Bewertung (hier: einer Rechtsanwaltskanzlei) eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts darstellt, wenn der Bewertende nie Kunde (hier: Mandant der Kanzlei) war. Mit seiner Bewertung behaupte er wahrheitswidrig, so die Kammer, in einer für die Bewertung der angebotenen Leistung der Rechtsanwaltskanzlei relevanten Art und Weise und nicht nur als gegnerische Partei mit dieser in Kontakt gekommen zu sein. Zum Volltext der Entscheidung:
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  • veröffentlicht am 5. Januar 2023

    BGH, Urteil vom 28.09.2022, Az. VIII ZR 319/20
    Art. 2 GG, Art. 5 GG, § 241 Abs. 2 BGB, § 280 Abs. 1 BGB

    Der BGH hat entschieden, unter welchen Voraussetzungen der Verkäufer, der ein Produkt über die Internetplattform eBay verkauft, einen Anspruch gegen den Käufer auf Entfernung einer von diesem abgegebenen negativen Bewertung hat. Die negative Bewertung im vorliegenden Fall lautete „Versandkosten Wucher!!“ Die Grenze zur (unzulässigen) Schmähkritik sei, so der Senat, durch die Bewertung „Versandkosten Wucher!!“ nicht überschritten. Wegen seiner das Grundrecht auf Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 S.1 GG beschränkenden Wirkung sei der Begriff der Schmähkritik nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eng auszulegen. Auch eine überzogene, ungerechte oder gar ausfällige Kritik mache eine Äußerung für sich genommen noch nicht zur Schmähung. Hinzutreten müsse vielmehr, dass bei der Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung des Betroffenen im Vordergrund stehe, der jenseits polemischer und überspitzter Kritik herabgesetzt und gleichsam an den Pranger gestellt werden solle.Die Zulässigkeit eines Werturteils hänge nicht davon ab, ob es mit einer Begründung versehen sei. Im Übrigen enthalte § 8 Nr. 2 S.2  eBay-AGB, wonach die von Nutzern abgegebenen Bewertungen sachlich gehalten sein müssen und Schmähkritik nicht enthalten dürften, keine vertraglichen Beschränkungen für die Zulässigkeit von Werturteilen in Bewertungskommentaren von Nutzern, die über die deliktsrechtlichen Grenzen wertender Äußerungen hinausgehen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 27. Dezember 2022

    OLG Celle, Beschluss vom 19.08.2022, Az. 5 W 25/22
    § 823 BGB, § 1004 BGB, § 890 Abs. 1 ZPO

    Das OLG Celle hat entschieden, dass gegen eine Unterlassungsverpflichtung verstoßen wird und ein Ordnungsgeld zu zahlen ist, wenn zwar der zu unterlassene Beitrag gelöscht worden ist, nicht aber die Verlinkung, wenn dem Text des („sprechenden“) Link weiterhin der Kern der zu unterlassenden Äußerung zu entnehmen ist. Unerheblich sei hierbei, dass mit der Versendung des Links auf den (gelöschten) Beitrag nicht mehr der gesamte Inhalt der ursprünglichen Äußerung verbreitet worden sei oder der Link so weit unten auf der Website, unterhalb anderer Beiträge gestanden habe, dass man zielgerichtet nach ihm habe suchen müssen. Denn dem Link sei gerade die nach dem Tenor der einstweiligen Verfügung zu unterlassende Äußerung (in Frageform, s.o.) – wie im ursprünglichen Beitrag als Überschrift gewählt – zu entnehmen. Im Übirgen beziehe sich das Unterlassungsgebot auf alle zugänglichen Äußerungen des Antragsgegners und erlaube nicht solche, nach denen gezielt werden müsse. Zum Volltext der Entscheidung:


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  • veröffentlicht am 2. Mai 2022

    BGH, Urteil vom 09.03.2021, Az. VI ZR 73/20
    § 823 BGB, § 1004 BGB, Art. 2 GG, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO

    Der BGH hat entschieden, dass über einen Plagiator grundsätzlich namentlich berichtet werden darf und die Rechtsmaßstäbe hierfür zusammengefasst. Einen Klageantrag, der darauf gerichtet war, eine Person (Beklagter) möge es unterlassen, über die Klägerin namentlich im Zusammenhang mit der Berichterstattung über gegen sie gerichtete Plagiatsvorwürfe zu berichten und/oder berichten zu lassen, hielt der Senat zu weitgehend und die entsprechende Klage damit für unbegründet. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

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