IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 20. März 2023

    SCHUFA-Scoring
    Schlussanträge EuGH-Generalanwalt Pikamae, 16.03.2023, Az. C-634/21

    Art. 6 Abs. 1 DSGVO, Art. 22 DSGVO

    Der Generalanwalt beim EuGH, Priit Pikamae, hat die Rechtsansicht geäußert, dass die automatisierte Bewertung der Kreditwürdigkeit einer Person oder eines Unternehmens durch die SCHUFA mittels eines geheimen Algorithmusses gegen geltendes Datenschutzrecht verstößt, da es ein Profiling gem. Art. 22 DSGVO darstellt. Hiervon abgesehen müsse der Bewertete die Möglichkeit haben, zu erfahren, welche seiner persönlichen Daten von der SCHUFA bei der Scoring-Prüfung berücksichtigt werden und wie das Ergebnis methodisch zustande kommt. Dies ist neu, da die deutsche Gerichtsbarkeit den Bewertungsalgorithmus der SCHUFA bislang de-facto als Geschäftsgeheimnis anerkannt haben. Außerdem beanstandete der Generalanwalt, dass die SCHUFA Daten doppelt so lange vorhält wie die zuständigen Registergerichte. So werde die Rückkehr des Schuldenrs ins Wirtschaftsleben nach einem Jahr konterkariert. Zum Volltext des Gutachtens und der Schlusssanträge: (mehr …)

  • veröffentlicht am 23. Juli 2015

    BGH, Urteil vom 22.02.2011, Az. VI ZR 120/10
    § 823 BGB, § 824 BGB, § 1004 BGB

    Der BGH hat entschieden, dass sog. Bonitätsaussagen der Creditreform (hier: „Bonitätsindex 500“) zulässige Meinungsäußerungen sind. Gleichwohl ist stets eine Auseinandersetzung mit der Frage erforderlich, inwieweit eine Auskunft bzw. Erklärung der Creditreform nicht doch eine Tatsachenbehauptung ist. Unter anderem ist eine Wiedergabe falscher Tatsachen nicht mehr vom Recht auf freie Meinungsäußerung umfasst. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 6. Mai 2015

    OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 07.04.2015, Az. 24 U 82/14
    § 28b BDSG

    Das OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass das unberechtigt schlechte Scoring einer Ratingagentur einen rechtswidrigen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb darstellt. Der Senat wählte drastische Worte: „Die von der Beklagten abgegebene äußerst negative Bewertung der Kreditwürdigkeit der Klägerin ist ohne jegliche sachliche Basis. Das gesamte Vorgehen der Beklagten bei der Abgabe ihrer verschiedenen Bewertungen ist von einer verantwortungslosen Oberflächlichkeit geprägt, die das absolute Recht der Klägerin, keine rechtswidrigen Eingriffe in ihren eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb erleiden zu müssen, schwerwiegend verletzt.“ Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

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