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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 7. November 2023

    LG Düsseldorf, Urteil vom 08.03.2023, Az. 12 O 129/22
    § 97 Abs. 1 UrhG, § 15 UrhG, § 16 UrhG, 19a UrhG

    Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Hotelunternehmen, welches Fotos eines Hotelzimmers im Internet hochlädt, um dieses zu bewerben, keine Urheberrechtsverletzung begeht, wenn in dem Hotelzimmer eine Fototapete zu sehen ist, die urheberrechtlich geschützt ist. Die Kammer entschied, dass eine urheberrechtswidrige Nutzung durch das Ablichten der Räume mit der an der Wand angebrachten Fototapete und das öffentliche Zugänglichmachen dieser Lichtbilder nicht festgestellt werden könne, eine rechtswidrige Urheberrechtsverletzung nicht vorliege und den geltend gemachten Ansprüchen jedenfalls der Einwand unzulässiger Rechtsausübung entgegenstehe. Die geltend gemachten Ansprüche könnten auch nicht aus einer Verletzung des Urheberpersönlichkeitsrechts in Form des Urheberbenennungsrechts hergeleitet werden. Anders entschieden hatte in einem vergleichbaren Fall das LG Köln (LG Köln: Ferienhausvermieter begeht Urheberrechtsverletzung mit Fotos einer Fototapete). Die Kammer teilte allerdings ausdrücklich die Auffassung des Landgerichts Köln nicht, wenn es dort in den Entscheidungsgründen heiße, dass sich der Verkauf einer Fototapete auf den Vertragszweck der dinglichen Übereignung der Tapete beschränke. Es könne, so das Düsseldorfer Gericht, nicht außer Acht gelassen werden, dass der Verwendungszweck einer Tapete darin bestehe, Räume dauerhaft zu dekorieren, in denen Fotos erstellt würden und unter verschiedensten Umständen hiervon Bilder ins Internet gelangten, die Fototapeten also vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht würden. Es erscheine unabhängig davon, ob die Fototapete von einem Unternehmer oder einer Privatperson erworben werde, vollkommen fernliegend, dass eine entsprechende Nutzung ausgeschlossen oder von einer weiteren Lizensierung abhängig sei. Sowohl autorisierte Hersteller als auch der Fotograf verschlössen ihre Augen unredlich vor dem Offensichtlichen, wenn sie bei dem Verkauf der Fototapete nicht berücksichtigten, dass diese als Teil ihrer ordentlichen Nutzung abfotografiert und ins Internet gestellt werde. Sowohl bei dem Einsatz der Tapete in gewerblich genutzten Räumen als auch bei der Verwendung in Privaträumen komme es nahezu zwangsläufig dazu, dass Lichtbilder aus unterschiedlichsten Motiven gefertigt würden. So fertigten Hotelbesitzer oder Restaurantbetreiber Fotos von den Räumen, um ihre Räumlichkeiten in einer Online-Werbung, über einen Internetauftritt in Form der eigenen Webseite oder eines Auftritts in sozialen Netzwerken wie G oder J potentiellen Kunden zu präsentieren. Interessenten sollen sich so einen Gesamteindruck von dem Stil und der Atmosphäre der Räumlichkeiten verschaffen können. Eine Wandtapete präge den Gesamteindruck eines Raumes maßgeblich. Eine Fotografie eines Raumes ohne Abbildung der Wandtapete führe zu einer verfremdeten und verzerrten Darstellung des jeweiligen Raumes. Würde der Eigentümer einer Räumlichkeit die Fototapete retuschieren, so würde er sich in der Öffentlichkeit zu Recht der Kritik aussetzen, seine Räumlichkeiten anders zu bewerben, als diese sich in der Realität darstellen. Niemand könne erwarten, dass im Rahmen von Familienfeiern oder einer Weiterveräußerung Lichtbilder gefertigt würden, auf denen die Fototapete beseitigt, verhängt oder retuschiert werde. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 26. Oktober 2023

    LG Köln, Urteil vom 18.08.2022, Az. 14 O 350/21
    § 97 Abs. 1 S. 1 UrhG, § 15 UrhG, § 16 Abs. 1 UrhG, § 19a UrhG

    Das LG Köln hat entschieden, dass der Vermieter eines Ferienhauses, der Fotos des Ferienhauses auf Buchungsportalen zur Beschreibung hochlädt, eine Urheberrechtsverletzung begeht, wenn in einem der fotografierten Zimmer eine Fototapete zu sehen ist, die urheberrechtlich geschützt ist. Die Kammer entschied, dass der Vermieter, der über keine Nutzungsrechte an dem Bild auf der Fototapete verfügte, das Bild urheberrechtswidrig vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht habe. Anders entschieden hat in einem vergleichbaren Fall das Landgericht Düsseldorf (LG Düsseldorf: Hotel begeht keine Urheberrechtsverletzung mit Fotos einer Fototapete). Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 22. September 2023

    LG Köln, Urteil vom 13.07.2023, Az. 14 O 237/22
    § 13 UrhG, § 97 Abs. 2 UrhG

    Das LG Köln hat entschieden, dass eine Ghostwriterin, die Texte für ein autobiographischen Sachbuch beisteuert, als Miturheberin gilt und ihr Name entsprechend dem eines Urhebers (§ 13 UrhG) zu nennen ist. Werde die Ghostwriterin nicht genannt, so habe sie Anspruch auf Schadensersatz durch Verdoppelung ihres gesamten Honorars. Zum Volltext der Entscheidung (LG Köln: Wir die Ghostwriterin nicht als Miturheberin genannt, verdoppelt sich ihr Honorar).

  • veröffentlicht am 23. August 2023

    Doppeldeutiger Slogan
    LG Köln, Urteil vom 26.01.2023, Az. 14 O 24/22

    § 2 Abs.1 Nr.1 UrhG, § 2 Abs.2 UrhG, § 97a Abs.4 UrhG 

    Das LG Köln hat entschieden, dass der doppeldeutige Slogan „geimpft, gechipt, entwurmt“ nicht urheberrechtlich geschützt ist. Die Beklagte (dieser Feststellungsklage) meinte indes, es handele sich um ein urheberrechtlich geschütztes Werk. Im Zusammenhang mit Menschen seien die Worte „geimpft, gechipt, entwurmt“ nicht alltäglich. Allenfalls seien diese Worte im Zusammenspiel mit Verkaufsanzeigen von Haustieren bekannt. Aus dem Gesamtzusammenhang werde jedoch deutlich, dass die Besonderheiten der Corona-Pandemie und die damit einhergehenden Anforderungen auf humorvolle Art aufbereitet werden sollten. Dies werde durch die Aufmachung in Form einer Checkliste verdeutlicht. Die Kammer folgte dem nicht. Die dem Transfer einer Begrifflichkeit vom Tier auf den Menschen innewohnende Doppeldeutigkeit sei für die Annahme einer persönlichen geistigen Schöpfung im Sinne des §2 Abs.2 UrhG per se nicht ausreichend. Zum Volltext der Entscheidung LG Köln: Der doppeldeutige Slogan „gimpft, gechipt, entwurmt“ ist keine urheberrechtliche Schöpfung / 2023.

  • veröffentlicht am 21. August 2023

    Intermediärshaftung
    OLG Nürnberg, Urteil vom 01.08.2023, Az. 3 U 2910/22
    § 15 Abs. 2 S. 2 Nr. 2, § 19a UrhG, § 3 Nr. 5 UrhDaG

    Das OLG Nürnberg hat entschieden, dass dem Betreiber eines Onlinemarktplatzes die urheberrechtsverletzende Handlung eines Händlers zugeschrieben werden kann, wenn dies nur dadurch geschehen kann, dass er Verkehrspflichten verletzt, die dazu führen, dass Dritte den Marktplatz zum Angebot urheberrechtsverletzender Produkte verwenden und er auf einen konkreten Hinweis auf die Urheberrechtsverletzung nicht reagiert. Der Betreiber des Onlinemarktplatzes wäre zu behandeln, wie der Betreiber einer Filesharing-Plattform. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 27. Juli 2023

    OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 06.06.2023, Az. 4 W 13/23
    § 14 BGB, § 648 S. 2 BGB

    Das OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass eine Druckerei, die den Auftrag zur Erstellung von Kissenbezügen mit Motiven einer südkoreanischen Boyband erhält, die Auftraggeberin nicht auf die Möglichkeit von Urheberrechtsverstößen hinweisen muss. In Zeiten von urheberrrechtlichen Abmahnungswellen habe sich in der Bevölkerung das Bewusstsein verbreitet, dass Motive populärer Pop-Bands (hier: mit mit ca. 41 Mio. Fans) nicht ohne Weiteres aus dem Internet heruntergeladen und ohne deren Einwilligung zu gewerblichen Zwecken verwendet werden dürften. Die klagende Rechtsanwaltsfachangestellte (!), die den mit der Druckerei geschlossenen Vertrag wegen arglistiger Täuschung (!) hatte anfechten wollen, hatte mit ihrem Prozesskostenhilfeantrag insoweit keinen Erfolg. Allerdings gewährte ihr der Senat Prozesskostenhilfe, um einen großen Teil der von ihr geleisteten Anzahlung von der Druckerei einzuklagen, da die Druckerei die Herstellung der Kissenbezüge noch nicht begonnen und sich insoweit Aufwendungen erspart habe (§ 648 S. 2 BGB). Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 26. Juli 2023

    LG Düsseldorf, Urteil vom 08.12.2022, Az. 14c O 46/21
    § 15 Abs. 1 Nr. 2 UrhG, § 17 UrhG, § 97 Abs. 1 UrhG

    Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass dem dänischen Unternehmen LEGO gegen das Unternehmen Steingemachtes GmbH (www.steingemachtes.de) hinsichtlich der Bewerbung und des Inverkehrbringens von bestimmten Klemmbausteinen, die dem LEGO-System ähneln (vertrieben unter den Marken LinooS, Qman, KEEPPLEY und COGO), urheberrechtliche Unterlassungs-, Auskunfts- und Vernichtungsansprüche zustehen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 31. Januar 2023

    BGH, Urteil vom 18.06.2020, Az. I ZR 93/19
    § 97 Abs. 2 S. 1 und 3 UrhG, § 287 Abs. 1 S. 1 und S. 2 ZPO

    Der BGH hat entschieden, dass die nach einer Urheberrechtsverletzung erfolgte Lizenzierung nicht ohne weiteres geeignet ist, den objektiven Wert der bloßen (zukünftigen) Nutzung zu belegen; entgolten werde damit regelmäßig mehr als nur die einfache Nutzung. Die nach einer Verletzung vereinbarten „Lizenzgebühren“ entsprächen nicht nur der Vergütung, die vernünftige Parteien als Gegenleistung für den Wert der künftigen legalen Benutzungshandlung vereinbart hätten; vielmehr bildeten sie darüber hinaus regelmäßig eine Gegenleistung für die einvernehmliche Einigung über mögliche Ansprüche aus der vorangegangenen Rechtsverletzung. Dieser bei einem Nachlizenzierungsvertrag gegenüber einer freihändigen Lizenz vergütete „Mehrwert“ stehe typischerweise der Annahme entgegen, ein solcher Lizenzvertrag habe eine Indizwirkung für den objektiven Wert der angemaßten Benutzungsberechtigung (Lizenzanalogie). Zum Volltext der Entscheidung (BGH: Nachlizensierungskosten kein Maßstab bei Lizenzanalogie).

  • veröffentlicht am 27. Januar 2023

    Unterlizenz Recht nicht autoamtisch bei ausschließlicher Lizenz
    LG Leipzig, Urteil vom 13.11.2006, Az. 05 O 1408/06

    § 31 Abs. 3 UrhG, § 35 UrhG, § 97 Abs. 1 S. 1 UrhG

    Das LG Leipzig hat entschieden, dass ein Lizenznehmer auch mit der Übertragung des ausschließlichen Nutzungsrechtes gem. §§ 31 Abs. 3, 35 UrhG nicht das Recht erwirbt, seinerseits ohne Zustimmung des Urhebers Unterlizenzen an Dritte zu erteilen.  Ein Recht zur Lizenzierung von Dritten müsse deshalb zwischen dem Urheber und dem Inhaber des ausschließlichen Nutzungsrechtes ausdrücklich vereinbart werden oder es müsse sich jedenfalls aus den Umständen des Vertragsschlusses eindeutig ergeben, dass von Seiten des Urhebers ein solches Recht dem Inhaber des Nutzungsrechtes eingeräumt werden solle. Zum Volltext der Entscheidung (LG Leipzig: Ausschließliche Nutzungslizenz enthält nicht automatisch Recht zur Unterlizenzierung).

  • veröffentlicht am 9. Januar 2023

    BGH, Urteil vom 26.03.2009, Az. I ZR 153/06
    § 35 UrhG, § 41 UrhG

    Der BGH hat entschieden, dass ein einfaches Nutzungsrecht nach Erlöschen des ausschließlichen (Mutter-) Nutzungsrechts, von welchem sich das einfache Nutzungsrecht ableitete, nicht ebenfalls automatisch erlischt.  Der Lizenzgeber müsse dem Lizenznehmer keineswegs das Nutzungsrecht während der Dauer des Lizenzverhältnisses immer wieder in seinem Bestand vermitteln; vielmehr sei das Enkelrecht nach seiner Abspaltung vom Tochterrecht von dessen Fortbestand unabhängig. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

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