Darf YouTube Videos vom Viacom-Konzern ungefragt öffentlich wiedergeben? / Der US-Rechtsstreit Viacom vs. Google

veröffentlicht am 19. Januar 2010

Rechtsanwalt Dr. Ole DammDer Rechtsstreit zwischen Viacom und Google bezüglich der Medieninhalte bei YouTube geht wohl in die entscheidende Runde. Fast drei Jahre nach der Klage Viacoms gegen Google wegen Urheberrechtsverstößen soll nun ein abschließendes Urteil durch einen sog. Federal Court getroffen werden. Dabei würde es sich durchaus um ein wegweisendes Urteil handeln. Google hatte sich stets damit verteidigt, dass das Unternehmen nicht wissentlich die urheberrechtsgeschützten Inhalte abspeichere oder abspiele und widrigenfalls durch den US-amerikanischen Digital Millennium Copyright Act geschützt sei (Bericht). In vorausgegangenen identisch gelagerten Rechtsstreitigkeiten zwischen Veoh vs. Universal Music Group hatte ebenfalls das verklagte Videoportal veoh.com obsiegt (Veo-UMG I, Dezember 2008; Update: Veoh-UMG II, September 2009)

Update, 23.06.2010:
Am heutigen Tage ist die Klage Viacoms gegen Google/YouTube durch Urteil abgewiesen worden. Viacom hat gegen das Urteil zwischenzeitlich Rechtsmittel eingelegt. Das Gericht wies auf Folgeds hin: Wisse ein Interent Service Provider (ISP) wie YouTube durch Mitteilung des Rechteinhabers oder eine sog. „Red Flag“-Indizierung auf der YouTube-Plattform selbst von bestimmten Rechtsverstößen, so habe der Provider das rechtsverletzende Material sofort („promptly“) zu löschen. Sei eine solche Kenntnislage aber nicht gegeben, so obliege es dem Rechteinhaber den Provider entsprechend zu informieren. Ein allgemeines Wissen dass die Rechteverletzung allgegenwärtig sei („ubiquitous“) reiche nicht aus für eine fortlaufende Überwachungspflicht des Providers nach Urheberrechtsverstößen.

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