Das ULD (Schleswig-Holstein) weist auf eine Möglichkeit zur datenschutzkonformen Nutzung des Facebook-Gefällt-mir-Buttons hin

veröffentlicht am 24. August 2011

Das Unabhängige Landesdatenschutzzentrum Schleswig-Holstein bejaht nunmehr die Frage, ob Facebook Social-Plugins datenschutzkonform eingebunden werden können, also so, dass die unkontrollierte Übertragung personenbezogener Daten verringert wird (vgl. FAQ, Antwort zur Frage: „Kann ein Webseitenbetreiber Facebook Social-Plugins so einbinden, dass die unkontrollierte Übertragung personenbezogener Daten verringert wird?“). Die Anleitung als Zitat:

„A: … Eine datenschutzkonforme Einbindung erfordert zurzeit, dass die Social-Plugins nur dann geladen werden dürfen, wenn die Nutzerin oder der Nutzer der mit der Einbindung von Social-Plugins verbundenen Übertragung personenbezogener Daten eingewilligt haben, § 13 Abs. 2 TMG. Dies kann beispielsweise so realisiert werden, indem an der Stelle, an der die Social-Plugins auf der Webseite erscheinen sollen, zunächst eine vom Webseitenbetreiber selbst bereitgestellte Grafik eingebunden wird. Nach Klick auf diese Grafik muss die Nutzerin oder der Nutzer dann über die mit der Anzeige des Social-Plugins verbundene Übertragung personenbezogener Daten informiert werden. Willigt die Nutzerin oder der Nutzer ausreichend informiert und aktiv ein, so können darauffolgend die Social-Plugins von Facebook geladen werden. Es besteht die Möglichkeit, die Zustimmung zur Einwilligung über einen nicht-personalisierten Cookie auch für nachfolgende Besuche auf der betroffenen Webseite zu speichern. Über das Setzen dieses Cookies ist die Nutzerin oder der Nutzer ebenfalls zu informieren.“

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