Datenschutz: Der „Privacy Violation Detector“ (PRIVIDOR) und die horrende Gefahr einer kostenpflichtigen Abmahnung

veröffentlicht am 4. April 2011

Der Bundesdatenschutzbeauftragte hat am 25.03.2011 den vom Fraunhofer-Institut für Sichere Informationstechnologie (SIT) entwickelten „Privacy Violation Detector“ (Prividor) vorgestellt, worauf der Beck Blog hinwies. Die technische Eier legende Wollmilchsau soll das heimliche Ausspähen des Nutzerverhaltens im Internet erkennen, die Auslesung des Browserverlaufs bemerken, verdächtige Online-Dienste identifizieren aber auch die Verwendung unverschlüsselter Formulare aufzeichnen. Das Programm soll zunächst nur datenschutzrechtlichen Aufsichtsbehörden zur Verfügung stehen. Die Nutzung durch den privaten Nutzer in Form einer Open-Source-Software ist für einen späteren Zeitpunkt vorgesehen.

Es wird nun befürchtet, dass durch die Bereitstellung von Prividor im Internet so genannten „Abmahnanwälten“ die Verfolgung von Rechtsverstößen auf Internetseiten erheblich erleichtert werde und dadurch eine neue Abmahnwelle bei Datenschutzverstößen auf die Betreiber von Internetseiten zurolle. Was wir davon halten? Jetzt hat die Stunde des deutschen Onlinehändlers geschlagen. Massive Kostenlasten türmen sich sintflutartig auf, rasen über die Republik und begraben dabei auch noch den letzten Nebenerwerb suchenden Pensionär unter sich. Ganz Deutschland? Nein! Ein von unbeugsamen Onlinehändlern bevölkertes Dorf überlegt sich, was denn datenschutzrechtlich überhaupt vom Wettbewerber / Abmahnanwalt oder „anspruchsberechtigter Stelle“ nach § 3 Abs. 1 Unterlassungsklagegesetz kostenpflichtig abgemahnt werden kann. Und dazu gehört eher nicht die Speicherung oder Verarbeitung von Daten zu betriebsinternen Zwecken (Vertragserfüllung, auch Gewährleistung). Wer die Daten allerdings ohne Einwilligung des Betroffenen erhebt (z.B. der notorische Adresshändler aus Panama) oder auch nutzt, um Werbung zu betreiben, sich also auf die schmale Planke des E-Mail-Marketings (z.B. der Spammer S.) begibt, dem könnte tatsächlich das Ungemach einer Abmahnung drohen. Der „normale eBay-erianer“ sollte sich entspannen. In diesem Zusammenhang (datenschutzrechtlich motivierte Abmahnung): LG Berlin, Beschluss vom 14.03.2011, Az. 91 O 25/11.

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