Deutsche Fußball Liga (DFL) will zukünftig die ungenehmigte kommerzielle Nutzung von Spielplänen abmahnen lassen

veröffentlicht am 24. Juni 2011

DFL Deutsche Fußball Liga GmbH hat in einer Pressemitteilung erklärt, dass die kommerzielle Nutzung von Spielplänen künftig nur mit Zustimmung der DFL möglich sei und angekündigt, ab Januar 2012 gegen die widerrechtliche Nutzung vorgehen zu wollen. Ausdrücklich ausgenommen sei die redaktionelle Berichterstattung (z.B. Fernsehen, Print-Medien). Adressat der Erklärung sind offensichtlich vor allem die Sportwetten-Betreiber. Zitat:

„Der Spielplan stellt ein urheberrechtlich geschütztes Werk dar, da die DFL bei seiner Erstellung eine erhebliche schöpferische Leistung erbringt. Diese besteht insbesondere aus der Anordnung der Begegnungen mit Blick auf verschiedenste Kriterien wie die sportliche Ausgeglichenheit, Attraktivität für die Fans sowie Sicherheitsbelange und der Auswahl der konkreten Spieltermine. Hierbei nutzt die DFL einen umfassenden Gestaltungsspielraum“ und „die erforderliche Zustimmung zur kommerziellen Nutzung kann Auswirkungen haben auf künftige Verwendungen der Spielpläne beispielsweise in Bezug auf Sportwetten“.

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