Die Meldeämter geben zukünftig persönliche Daten an Adresshändler heraus / Praktisch kein Widerspruch mehr möglich

veröffentlicht am 4. Juli 2012

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtDas „Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens“ (hier) nimmt ungeahnte datenschutzrechtliche Züge an, wie Golem (hier) berichtet. Ursprünglich war eine Opt-in-Lösung vorgesehen, nach welcher für die Weitergabe von Meldedaten an Dritte (z.B. Adresshändler) eine vorherige ausdrückliche Einwilligung des Betroffenen erforderlich war. Diese Lösung ist nunmehr einer Widerspruch-Lösung gewichen, so dass die Datenweitergabe an Adressunternehmen etc. der Normalfall wird. Der Hinweis des Portals Golem, dass auch ein ausdrücklicher Widerspruch aber nichts mehr nutzen wird, bezieht sich auf den Umstand, dass der Widerspruch von vornherein ausgeschlossen ist, wenn die Daten ausschließlich zur „Bestätigung oder Berichtigung bereits vorhandener Daten“ verwendet werden. Der Terminus „vorhandene Daten“ wird nicht näher erläutert, so dass auch Datenfragmente ausreichen dürften.

Da das Adressunternehmen aber nur dann Daten beim Meldeamt anfragen kann, wenn bestimmte (fragmentarische) Daten bereits vorhanden sind, dienen zukünftig sämtliche von Adressunternehmen angefragten Daten nur zur „Bestätigung und Berichtigung bereits vorhandener Daten“. Was wir davon halten? War die Lobby schon zur Stelle, hilft ein Shitstorm auf die Schnelle.

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