DIHK: Missbrauch des Widerrufsrechts verursacht bei Onlinehändlern enorme wirtschaftliche Schäden

veröffentlicht am 8. Dezember 2009

Der DIHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Martin Wansleben kritisierte in der „Rheinpfalz am Sonntag“ vom 06.12.2009 den schamlosen Missbrauch des Rückgabe- (und wohl vor allem des Widerrufs-) rechtes durch Verbraucher. Die Gesetzeslage, insbesondere der gesetzliche Ausnahmekatalog, müsse geändert werden, da der Missbrauch für die Onlinehändler zu enormen Schäden führe. Dr. Wansleben: „Die Gesetzeslage gibt den Kunden zwei Wochen und bei kleinsten Formfehlern sogar eine unbegrenzte Widerrufs- und Rückgabemöglichkeit.“ Das gilt laut Wansleben auch für sogenannte anlassbezogene Artikel wie Weihnachtsdekorationen oder Kostüme für Karneval. Es komme auch vor, dass Verbraucher über ein Online-Auktionshaus einen Satz Winterreifen kauften, ihn für einen zehntägigen Urlaub nutzten und danach von ihrem Rückgaberecht Gebrauch machten.

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