EBAY: Duldet eBay organisierte Gebotsabschirmung?

veröffentlicht am 25. Februar 2010

Eine in Fachkreisen hinlänglich bekannte, aber Verbrauchern und Onlinehändlern häufig noch nicht geläufige Form der Benachteiligung rechtmäßig handelnder Verbraucher findet sich auf der Internet- handelsplattform eBay wieder. eBay selbst ist an den Vorgängen selbstverständlich nicht beteiligt, scheint aber auch die Umgebungsbedingungen, die für diese windige „Betrugs“form notwendig sind, nicht abzustellen. Konkret handelt es sich um den Misstand der Gebotsabschirmung, bei dem der Bietpreis einer bestimmten Auktion von einer aus mindestens zwei Tätern bestehenden Bande zunächst durch den ersten Täter über den aktuell gebotenen Preis angehoben wird und sodann von dem zweiten Betrüger sofort darauf extrem in die Höhe getrieben wird. In der Regel folgt diesem Angebot kein weiterer Interessent, da diesem der Preis zu hoch ist. Die eBay-Auktion ist damit gegen Mitbieter abgeschirmt.

Kurz vor Ende der Auktion zieht der zweite Betrüger nun sein exorbitant hohes Gebot zurück, so dass der Preis der eBay-Auktion auf den Preis des ersten Betrügers zurückfällt. Möglich ist dies durch ein Entgegenkommen eBays. So kann u.a. ein Gebot, das innerhalb der letzten 12 Stunden vor Angebotsende abgegeben wurde, noch innerhalb einer Stunde nach Gebotsabgabe zurückgenommen werden (eBay-AGB).

Die Gesamtzahl der Gebotsrücknahmen in den letzten 12 Monaten wird in dem Bewertungsprofil des zweiten Täters verzeichnet, unabhängig davon, ob die Rücknahme zulässig oder nicht zulässig war. Arbeiten erster und zweiter Täter also häufiger zusammen und ist dies angesichts der eBay-90-Tage-Historie nachvollziehbar, so kann auf ein vorsätzliches Verhalten geschlossen und die Vertragserfüllung erfolgreich verweigert werden. Im Übrigen ist ein bandenmäßiges Handeln aber häufig nur schwer nachweisbar. Daher empfiehlt es sich, gerade bei hochpreisigen Gütern einen Mindestpreis zu fordern, selbst wenn dies die Attraktivität der eBay-Auktion erfahrungsgmeäß spürbar reduziert. Auf diese Form der Übervorteilung weist übrigens auch RA Dennis Sevriens hin.

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