EBAY: eBay integriert derzeit keine Widerrufsbelehrung in die End-of-Auction-E-Mail (EoA)

veröffentlicht am 11. September 2010

Rechtsanwältin Katrin ReinhardteBay weist Onlinehändler in einer Mitteilung vom 07.09.2010 darauf hin, dass es entgegen einer früheren Ankündigung aus technischen Gründen nicht möglich ist, die Widerrufs-und Rückgabebelehrung in die sog. EoA-E-Mail zum Angebotsende zu integrieren. eBay arbeitet nach eigenen Angaben derzeit daran, „bis voraussichtlich Mitte Oktober eine neue E-Mail für die Zusendung der Widerrufs- oder Rückgabebelehrung eines Verkäufers zu erstellen, die automatisch nach Transaktionsende dem Käufer zugesendet werden wird.“ Onlinehändler sollten dies berücksichtigen, soweit sie eine 14-tägige Widerrufsfrist in Anspruch nehmen, da der Kunde unverzüglich nach Vertragsschluss in Textform eine Widerrufsbelehrung mitgeteilt bekommen muss, anderenfalls die Frist einen Monat beträgt.

Sollten Sie in dieser Frage Hilfe benötigen, rufen Sie uns einfach an oder kontaktieren Sie uns per E-Mail oder Post (Kontakt).

Dr. Damm & Partner
Rechtsanwälte
Saalestr. 8
24539 Neumünster

Telefon 04321 / 390 55-0
Telefax [auf Anfrage]
Mail damm[at]damm-legal.de
Web www.damm-legal.de

Bürozeiten:
Montag – Freitag
09.00 – 13.00 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr
Telefonische Beratung ohne Terminabsprache
Bürotermine nur nach Vereinbarung

I