Ed Hardy Produkte jetzt nicht mehr bei eBay verkaufen?

veröffentlicht am 1. Juli 2009

Ein Kollege berichtet in seinem Blog über eine weitere Abmahnung der Firma K&K Logistics durch die Kollegen Winterstein und führt unter anderem aus: „Gibt es eigentlich noch Leute, die ihre T-Shirts des o.g. Künstlers noch bei eBay verkaufen? Ratsam ist das nämlich nicht.„. Ratsam ist das sehr wohl. Genauso ratsam wie es ist, andere Originalprodukte anderer Hersteller auf der Internethandelsplattform eBay zu verkaufen, wenn nicht gerade – eher selten – kartellrechtskonforme Vertriebsbeschränkungen bestehen. Unter gar keinen Umständen ratsam ist dagegen, Plagiate an den Start zu bringen.

Sich von der Abmahnungswelle einschüchtern lassen, Orignal Don Ed Hardy-Ware über eBay zu verkaufen, entspricht nur dem Wunsch der Firma K&K Logistics, als alleiniger Vertreiber der Ware aufzutreten. Dies ist gerade dann nicht zu rechtfertigen, wenn die Ware nicht gefälscht und in der EU erstmalig in den Verkehr gebracht wurde. Dies zeigen mehrere Urteile in Sachen „Don Ed Hardy“, bei denen die Firma K&K Logistics die Klagen verlor, nachdem sie im Rahmen einer Beweislastumkehr verpflichtet wurden, Nachweis darüber zu führen, dass die streitgegenständlichen Produkte in der EU nicht rechtmäßig in den Verkehr gebracht worden waren (vgl. Links: LG Düsseldorf; LG Frankenthal; LG Koblenz; LG Mannheim; LG Hamburg).

Nicht ratsam ist im Übrigen die Werbung mit Echtheitszertifikaten bei eBay. Da kein Verbraucher davon ausgeht, ein Plagiat zu kaufen, wenn dies nicht ausdrücklich ausgewiesen ist oder der Preis dies als offensichtlich erscheinen lässt („Don Ed Hardy Jacke: Sofort-Kaufen 1,00 EUR“), wäre ein Hinweis auf die Echtheit als irreführende Werbung mit Selbstverständlichkeiten zu werten (Link: LG Bochum).

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