EU-Generalanwalt: Deutsche Störerhaftung für WLAN verstößt gegen EU-Recht

veröffentlicht am 6. April 2016

EuGH, Schlussanträge des Generalanwalts vom 16.03.2016, Az. C-484/14
Art. 12 Abs. 3 EU-RL 2000/13, Art. 15 Abs. 1 EU-RL 2000/31

Der Generalanwalt beim EuGH, Maciej Szpunar, ist in der Sache C-484/14 der Ansicht, dass die Art. 12 Abs. 3 und 15 Abs. 1 der Richtlinie 2000/31, ausgelegt nach Maßgabe der Anforderungen, die sich aus dem Schutz der einschlägigen Grundrechte ergeben, einer gerichtlichen Anordnung entgegenstehen, mit der einer Person, die als Nebentätigkeit zu ihrer wirtschaftlichen Haupttätigkeit ein öffentliches WLAN-Netz betreibt, die Verpflichtung auferlegt wird, den Zugang zu diesem Netz zu sichern. Zum Volltext der Anträge hier (Generalanwalt – Deutsche Störerhaftung verstößt gegen EU-Recht).


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