Neue europäische Richtlinie für die vereinfachte Ausgabe von elektronischem Geld

veröffentlicht am 22. Juli 2009

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtDie Europäische Union hat eine neue Richtlinie für eine vereinfachte Ausgabe von elektronischem bzw. virtuellem Geld verabschiedet, die den Einsatz elektronischer Bezahlverfahren erleichtern soll und am 01.11.2009 in Kraft tritt (JavaScript-Link: EU-Richtlinie; JavaScript-Link: heise). Die EU-Richtline wird unter dem Titel „Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Aufnahme, Ausübung und Beaufsichtigung der Tätigkeit von E-Geld-Instituten, zur Änderung der Richtlinien 2005/60/EG und 2006/48/EG sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2000/46/EG“ geführt.

Laut Heise setze die Richtlinie die hohen Anforderungen an die Ausgeber von elektronischem Geld außer Kraft, die in einer ersten Regelung aus dem Jahre 2000 festgelegt worden waren. Künftig müsse ein Finanzdienstleister, der elektronisches Geld ausgeben wolle, nur noch ein Eigenkapital von 350.000,00 EUR nachweisen. Dafür dürften die Geldbeträge, die elektronische Geräte wie Computer, Smartcard oder Mobiltelefon lokal speichern oder auf dem Nutzerkonto in einer zentralen Datenbank gespeichert sind, den Gesamtbetrag von 250 Euro nicht überschreiten. Insgesamt dürfe ein einzelner Anwender nicht mehr als 2500,00 EURelektronisches Geld im Verlauf eines Kalenderjahres transferieren. Indes seien dem jeweiligen Finanzdienstleister, der elektronisches Geld ausgeben wolle, Geldanlage- oder Kapitaldienstleistungen untersagt. Er dürfe also weder Kredite geben noch Zinsen nehmen, stehe außerhalb der klassischen Banksicherungsfonds und solle mit moderaten Transaktionsgebühren arbeiten, die maximal 2% der Gesamtsumme betragen dürften, die ein Nutzer speichere (JavaScript-Link: heise).

I