EuG: Anmeldung der Unionsmarke „Fack Ju Göhte“ verstößt gegen die guten Sitten

veröffentlicht am 24. Januar 2018

EuG, Urteil vom 24.01.2018, Az. T-69/17
Art. 7 Abs. 1 lit. f EU-VO Nr. 207/2009 (jetzt Art. 7 Abs. 1 lit. f der EU-VO 2017/1001)

Der EuG hat entschieden, dass die Anmeldung der Unionswortmarke „Fack Ju Göhte“ gegen die öffentliche Ordnung und/oder gegen die guten Sitten verstoßen würde und somit insoweit ein absolutes Eintragungshindernis besteht. Der englische Ausdruck „fuck you“ – auch in lautschriftlicher, eingedeutschter Schreibweise – und somit das angemeldete Zeichen insgesamt seien naturgemäß vulgär und die maßgeblichen Verkehrskreise könnten daran Anstoß nehmen. Zum Volltext der Entscheidung (EuG – „Fack Ju Göhte“ verstößt gegen die guten Sitten).


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