EuG: Der Begriff „Ultimate“ kann nicht als Marke für einen Automobilhersteller eingetragen werden

veröffentlicht am 9. November 2015

EuG, Urteil vom 30.09.2015, Az. T-385/14
Art. 7 Abs. 1 Buchst. b (EG) Nr. 207/2009

Das EuG hat entschieden, dass der Begriff „Ultimate“ nicht als Gemeinschaftsmarke für einen Automobilhersteller eingetragen werden kann. Der Begriff werde als Ausdruck für „das beste Erreichbare, das Beste seiner Art“ verwendet und weise daher nicht auf die betriebliche Herkunft einer Ware hin. Die angesprochenen Verkehrskreise würden diesen Ausdruck lediglich als Qualitätsmerkmal oder werbliche Anpreisung interpretieren. Diese mangelnde Unterscheidungskraft stelle ein absolutes Eintragungshindernis dar. Zum Volltext der Entscheidung hier.

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