EuG: Zur Zeichenähnlichkeit, wenn ein neu angemeldetes Kennzeichen in einer älteren Marke vollständig enthalten ist

veröffentlicht am 11. Januar 2016

EuG, Urteil vom 26.11.2015, Az. T-181/14
Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EG) Nr. 207/2009

Das EuG hat entschieden, dass in dem Fall, dass eine neue Kennzeichenanmeldung (hier: Wortmarke „Nordschleife“) vollständig in einer bereits eingetragenen Marke (hier: „Management by Nordschleife“) enthalten ist, eine Verwechslungsgefahr bereits impliziert sein kann. Vorliegend hat das Gericht nach eingehender Prüfung der schriftbildlichen, klanglichen und begrifflichen Ähnlichkeit sowie der Prüfung der teilweise identischen Waren und Dienstleistungen eine Verwechslungsgefahr angenommen, zumal gerade der kennzeichnungskräftige Teil der älteren Marke mit der neueren Anmeldung übereinstimmt. Zum Volltext der Entscheidung hier.

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