EuGH: Die „Gemeinnützigkeit“ von sog. „standardessenziellen Patenten“ und die Verpflichtung zur Erteilung von Zwangslizenzen blockiert nicht per se Unterlassungsansprüche

veröffentlicht am 17. Juli 2015

EuGH, Urteil vom 16.07.2015, Az. C-170/13
Art. 102 AEUV

Der EuGH hat entschieden, dass ein marktbeherrschendes Unternehmen, das Inhaber eines standardessenziellen Patents ist und sich gegenüber einer Standardisierungsorganisation verpflichtet hat, jedem Dritten zu fairen, zumutbaren und diskriminierungsfreien Bedingungen (sogenannte FRAND-Bedingungen: „fair, reasonable and non-discriminatory“) eine Lizenz für dieses Patent zu erteilen, gleichwohl nicht tatenlos zusehen muss, wie ein Fremdunternehmen das Patent rechtswidrig einsetzt. Hat der Rechteinhaber dem Fremdunternehmen den Abschluss einer Lizenz unter FRAND-Bedingungen angeboten und nimmt dieses das Angebot nicht an, kann der Rechteinhaber patentrechtlich auf Unterlassung, Auskunft und Rechnungslegung vorgehen, wie jeder andere Rechteinhaber. Umgekehrt werden durch diese Entscheidung auch die Rechte von Patentverletzern gestärkt, da sie zukünftig nicht mehr ohne Vorwarnung mit Verkaufsverboten überzogen werden können. Zum Volltext der Entscheidung hier.

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