EuG: Energy-Drink darf wegen Verwechselungsgefahr mit dem Medikament „Viagra“ nicht als „Viaguara“ bezeichnet werden

veröffentlicht am 29. Januar 2012

EuG, Urteil vom 25.01.2012, Az. T?332/10

Das EuG hat entschieden, dass ein Getränkehersteller keine Energy-Drinks mit der Bezeichnung „Viaguara“ herstellen und vertreiben darf, da damit eine Verwechselungsgefahr zum Potenzmittel „Viagra“ der Firma Pfizer entstehe. Verbraucher könnten durch die Ähnlichkeit der Bezeichnungen in die Irre geführt werden und von dem Energy-Drink eine ähnliche Wirkung erwarten wie von dem potenzstärkenden Medikament, etwa „die Herbeiführung einer gesteigerten Libido“. Der Getränkehersteller nutze damit die Wertschätzung des Medikaments aus. Zum französischen Volltext der Entscheidung (hier).

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