EuG: EU-Kommission muss über 12 Mio. EUR Schadensersatz an Softwareentwickler Systran zahlen / Berichtet von Dr. Damm und Partner

veröffentlicht am 21. Dezember 2010

EuG, Urteil vom 16.12.2010, Az. T-19/07 – nicht rechtskräftig
Art. L 122-6 EU-RL 91/250

Das Gericht der Europäischen Union (EuG), früher auch Gericht erster Instanz genannt, hat die Europäische Kommission verurteilt, an die Unternehmen Systran SA und Systran Luxembourg SA, die automatische Übersetzungsprogramme entwickeln, Schadensersatz in Höhe von 12.001.000,00 EUR zu leisten, da die Kommission die Urheberrechte und das Know-how der Systran-Gruppe an der Unix-Version der Software für maschinelle Übersetzungen Systran verletzt habe. Der Schadensersatz setzt sich zusammen aus 7 Mio. EUR an fiktiven Lizenzgebühren, 5 Mio. EUR zur Kompensation aller Folgen des Verhaltens der Kommission auf die Umsätze Systrans in den Jahren 2004 bis 2010 sowie zukünftige Schäden und 1.000,00 EUR als „immateriellen Schaden“ („1 000 euros au titre de l’indemnisation du préjudice moral“), eine Art „wirtschaftliches Schmerzensgeld“.

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