EuGH-Generalanwalt: Verlinkung urheberrechtswidriger Inhalte stellt keine Urheberrechtsverletzung dar

veröffentlicht am 12. April 2016

EuGH, Schlussanträge des Generalanwalts vom 07.04.2016, Az. C-160/15
Art. 3 EU-RL 2001/29

Nach Auffassung von Generalanwalt Melchior Wathelet stellt das Setzen eines Hyperlinks zu einer Website, auf der ohne Zustimmung des Urheberrechtsinhabers Fotos veröffentlicht worden sind, an sich keine Urheberrechtsverletzung dar. Auf die Beweggründe der Person, die den Hyperlink setze, und darauf, dass sie wusste oder hätte wissen müssen, dass die ursprüngliche Wiedergabe der Fotos auf anderen Websites ohne Zustimmung des Urheberrechtsinhabers erfolgt sei, komme es nicht an. Zur Pressemitteilung 37/16 des EuGH (EuGH – Verlinkung von rechtswidrig gepostetem Inhalt). Zu den Schlussanträgen des Generalanwalts im Volltext in englischer Sprache (Schlussanträge des Generalanwalts).


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