EuGH: Onlinehändler dürfen Bio-Produkte nur mit Zertifizierung verkaufen

veröffentlicht am 27. Oktober 2017

EuGH, Urteil vom 12.10.2017, Az. C-289/16
Art. 28 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 834/2007

Der EuGH hat entschieden, dass sog. Bio-Produkte über den Onlinehandel nur dann vertrieben werden dürfen, wenn der Händler durch die zuständige Öko-Kontrollstelle zertifiziert ist. Der Befreiungstatbestand des § 3 Abs. 2 ÖLG gelte nicht für Onlinehändler, da hierfür ein Verkauf unter gleichzeitiger Anwesenheit des Unternehmers oder seines Verkaufspersonals und des Endverbrauchers erforderlich sei, was im Fernabsatzhandel nicht zutreffe. Zum Volltext der Entscheidung hier (EuGH – Zertifizierung von Bio-Produkten).


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