EuGH, Urteil vom 07.09.2016, Az. C-310/15
Art. 5 Abs. 2 der EU-RL2005/29/EG
Der EuGH hat entschieden, dass die Sony Europe Limited ihre Computer mit vorinstallierter Software verkaufen darf, auch wenn der Verbraucher nicht die Möglichkeit hat, dasselbe Computermodell ohne vorinstallierte Software zu beziehen. Ein solches Verhalten stelle keine unlautere Geschäftspraxis gegenüber Verbrauchern im Sinne von Art. 5 Abs. 2 der EU-RL2005/29/EG dar. Dies gelte nur für den Fall nicht, dass eine solche Praxis den Erfordernissen der beruflichen Sorgfaltspflicht widerspreche und in Bezug auf dieses Erzeugnis das wirtschaftliche Verhalten des Durchschnittsverbrauchers wesentlich beeinflusse oder dazu geeignet sei, es wesentlich zu beeinflussen. Dies müsse das zuständige nationale Gericht entscheiden. Zum Volltext der Entscheidung (EuGH – Verkauf von PC mit vorinstallierter Software).
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