Evil Knebel – der Entwicklervertrag für das Apple iPhone

veröffentlicht am 16. März 2010

Rechtsanwalt Dr. Ole DammDie Electronic Frontiert Foundation (EFF) ist eines bislang noch nicht veröffentlichten Entwicklervertrags habhaft geworden, den Entwickler zu unterzeichnen haben, falls sie Anwendungen („Apps“) für das iPhone entwickeln wollen (Quelle). Weniger kultig als das iPhone ist dessen Inhalt, wie Fred von Lohmann herausstellt. Abschnitt 10.4 zwinge die Entwickler, sich öffentlicher Äußerungen („public statements“) über den (keineswegs vertraulichen) Vertrag zu enthalten. Aus Abschnitt 7.2 des Vertrages gehe hervor, dass die Anwendung, welche unter Verwendung des Apple System Developer Kits (SDK) programmiert würden, nur über den AppStore vertrieben werden dürften. Apple dürfe allerdings das App von einem Vertrieb über den AppStore ausschließen (ja sogar [Amazon-mäßig] ferngesteuert auf den iPhones von Apple Nutzern löschen, s. Abschnitt 8 ) womit das App dann für den Entwickler gänzlich nutzlos werde, da ein alternativer Vertrieb über konkurrierende AppPlattformen wie Cydia oder Rock Your Phone [für gejailbreakte iPhones] ausgeschlossen sei.

Nach Abschnitt 2.6 sei jegliches Reverse Engineering, welches zumindest für die Herstellung einer System-Kompatibilität gerichtsseitig diverse Male als urheberrechtskonform gewertet worden sei, verboten. Abschnitt 14 enthalte eine Haftungsbeschränkung auf 50,00 EUR Schadensersatz, der auch für den Fall gelte, so von Lohmann, dass Apple die gesamte Kundenliste (zufällig) an einen Wettbewerber weitergebe.

Was wir davon halten? „O say, does that star-spangled banner yet wave o’er the land of the free and the home of the brave?“

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