IT-Recht. IP-Recht. 360°

02. Praktische Kenntnisse GR

a. Allgemeines

Mit der Verleihung bestätigt die für den Rechtsanwalt zuständige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung, dass der betreffende Rechtsanwalt innerhalb der letzten sechs Jahre vor Antragstellung mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen war (und ist) und auf dem Gebiet des Gewerblichen Rechtsschutz über besondere theoretische Kenntnisse sowie besondere praktische Erfahrungen verfügt. Besondere besondere praktische Erfahrungen liegen gemäß § 2 Abs. 2 FAO vor, wenn diese auf dem Fachgebiet erheblich das Maß dessen übersteigen, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Diese Kenntnisse umfassen im Bereich Gewerblicher Rechtsschutz nach § 14 h FAO folgende Gebiete: FA GR im Onlinehandel.

b. Menge an gerichtlichen und außergerichtlichen Fällen

Der Erwerb besonderer praktischer Erfahrungen im Bereich Gewerblicher Rechtsschutz setzt gemäß § 5 lit. o) FAO voraus, dass der Antragsteller innerhalb der letzten drei Jahre vor der Antragstellung im Fachgebiet als Rechtsanwalt persönlich und weisungsfrei mindestens 80 Fälle aus den hiergenannten Bereichen (FA GR im Onlinehandel, a.-f.) bearbeitet hat. Höchstens fünf Fälle dürfen Schutzrechtsanmeldungen sein. Mindestens dreißig Fälle müssen rechtsförmliche, davon mindestens fünfzehn gerichtliche Verfahren sein.

c. Kanzleiinterne Anmerkung

Rechtsanwalt Dr. Damm hat mit seinem Antrag eine Auswahl seiner Tätigkeit von über 180 Fällen aus dem Gewerblichen Rechtsschutz eingereicht. Herrn Dr. Damm wurde am 12.03.2009 das Recht zur Führung des Titels „Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz“ verliehen.

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