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03. Theoretische Kenntnisse GR

a. Allgemeines

Mit der Verleihung bestätigt die für den Rechtsanwalt zuständige Rechtsanwaltskammer nach Maßgabe der Fachanwaltsordnung, dass der betreffende Rechtsanwalt innerhalb der letzten sechs Jahre vor Antragstellung mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen war (und ist) und auf dem Gebiet des Gewerblichen Rechtsschutz über besondere theoretische Kenntnisse sowie besondere praktische Erfahrungen verfügt. Besondere besondere praktische Erfahrungen liegen gemäß § 2 Abs. 2 FAO vor, wenn diese auf dem Fachgebiet erheblich das Maß dessen übersteigen, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird. Diese Kenntnisse umfassen im Bereich Gewerblicher Rechtsschutz nach § 14 h FAO folgende Gebiete: FA GR im Onlinehandel.

b. Fachanwaltsspezifier Lehrgang (120 Stunden/3 Leistungskontrollen)

Der Erwerb besonderer theoretischer Kenntnisse setzt gemäß § 4 FAO in der Regel voraus, dass der Antragsteller an einem auf die jeweilige Fachanwaltsbezeichnung vorbereitenden anwaltsspezifischen Lehrgang teilgenommen hat, der alle relevanten Bereiche des Fachgebiets umfasst. Die Gesamtdauer des Lehrgangs muss, Leistungskontrollen nicht eingerechnet, mindestens 120 Zeitstunden betragen.

Gemäß § 4 a FAO muss der Antragsteller sich mindestens drei schriftlichen Leistungskontrollen (Aufsichtsarbeiten) aus verschiedenen Bereichen des Lehrgangs erfolgreich unterzogen haben. Eine Leistungskontrolle muss mindestens eine Zeitstunde ausfüllen und darf fünf Zeitstunden nicht überschreiten; die Gesamtdauer der bestandenen Leistungskontrollen darf fünfzehn Zeitstunden nicht unterschreiten.

c. Kanzleiinterne Anmerkung

Rechtsanwalt Dr. Damm hat an dem Fachanwaltslehrgang der Deutschen Anwaltsakademie teilgenommen, einer Tochtergesellschaft des Deutschen Anwaltsvereins und einem führenden, nach DIN EN ISO 9001:2000-12 qualitätszertifizierten Seminardienstleister im Bereich anwaltlicher Fortbildung. Herr Dr. Damm hat drei schriftliche Leistungskontrollen mit einer Dauer von jeweils fünf Zeitstunden erfolgreich bestanden. Herrn Dr. Damm wurde am 12.03.2009 das Recht zur Führung des Titels „Fachanwalt für Gewerblicher Rechtsschutz“ verliehen.

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